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Neue Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastungen erkennen

Foto: DGUV/Wolfgang Bellwinkel
Foto: DGUV/Wolfgang Bellwinkel
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb durchzuführen. Neben physischen Risiken wie Lärm, Strahlung oder Chemikalien umfasst diese Pflicht auch psychische Belastungen, wie Zeitdruck oder häufige Unterbrechungen. Im Gegensatz zu physischen Belastungen gibt es dafür jedoch weder Messgeräte noch Grenzwerte.

»Es gibt allerdings etablierte wissenschaftliche Methoden, um zum Beispiel Stress-Quellen im Unternehmen ausfindig zu machen«, erläutert Dr. Hiltraut Paridon, Psychologin am IAG.
Der neue Report »Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen«
Der neue Report »Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen«
Der Report gibt einen Überblick über verschiedene Vorgehensmöglichkeiten. Zudem enthält er Empfehlungen, wie ein Betrieb die Beschäftigten erfolgreich bei der Gefährdungsbeurteilung einbeziehen kann und was bei der Bewertung der Ergebnisse zu beachten ist. Auch für Kleinbetriebe gibt es Hinweise, wie sie psychische Risiken für ihre Mitarbeiter identifizieren können.

»Wir zeigen mit dem Report, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht so schwer ist, wie viele sich das vorstellen«, so Paridion. »Im Übrigen hilft die Gefährdungsbeurteilung, das Arbeitsklima und die Produktivität zu verbessern.« Davon profitiere letztlich das ganze Unternehmen.

Mit der Bestell-Nummer 12137 kann der Report unter publikationen.dguv.de heruntergeladen und bestellt werden.

www.bgetem.de

 
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