Home Elektroinstallation Blitz- und Überspannungsschutz Neue Normen für die Informations­verkabelung (2)

DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2):2011-09

Neue Normen für die Informations­verkabelung (2)

Diese Norm ist für Installationen in bestimmten gefährlichen Umgebungen anwendbar. Sie umfasst zusätzliche Anforderungen, z. B. von Elektrizitätsversorgern, die der Errichter einer Anlage anwenden muss.

Im ersten Teil dieser Serie gingen wir schon auf die Trennung der Stromversorgungsleitungen ein. Andererseits sollen die Stromversorgungsleitungen und informationstechnischen Systeme zur Vermeidung von großen Leiterschleifen möglichst parallel und in geringem Abstand zueinander geführt werden. Große Leiterschleifen führen zu hohen Überspannungen durch elektromagnetische Einkopplungen in die Leitungssysteme, z. B. bei Blitzeinschlägen.

Der Mindesttrennabstand S muss in Abhängigkeit
  • der Trennklasse, die durch den Aufbau, der Kopplungs- und Schirmdämpfung des Kabels klassifiziert wird;
  • dem Faktor für die Stromversorgungsverkabelung P und
  • dem ausgewählten Kabelführungssystem
Tabelle 3: Faktor für die Stromversorgungsverkabelung (Auszug aus DIN EN 50174-2 Tabelle 5)
Tabelle 3: Faktor für die Stromversorgungsverkabelung (Auszug aus DIN EN 50174-2 Tabelle 5)
berechnet werden. Hierzu beschreiben wir ein Beispiel: Ausgangslage stellt hier eine Planung einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage in einem Gebäude dar. Die Mindesttrennanforderung soll für eine für die Stromversorgungs- und Informationsverkabelung gemeinsam genutzte Trasse bestimmt werden. Auf der gelochten Kabelrinne werden neben den informationstechnischen Kabeln noch drei Drehstromkabel für 63 A und zehn Wechselstromkabel für 16 A verlegt (Bild 4). Der Mindesttrennabstand wird in Abhängigkeit der Trennklasse Tabelle 1 (siehe Teil1) und dem gewählten Kabelführungssystem anhand der Tabelle 2 (siehe Teil1) bestimmt und beträgt für das angegebene Beispiel 50 mm. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass für eine anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlage mindestens die Trennklasse b erforderlich ist und die Installation auf einer der Anmerkung b entsprechender Kabelrinne erfolgt. Den Faktor für die Stromversorgungsverkabelung ermittelt man in Abhängigkeit der Stromkreise. Die Angaben in der Tabelle 3 gelten für einphasige Stromkreise bis 20 A. Dreiphasige Kabel müssen wie drei Stromkreise und Stromkreise mit mehr als 20 A als Vielfaches betrachtet werden.
Bild 4: Beispiel von einer parallelen Führung von Daten- und Energiekabeln
Bild 4: Beispiel von einer parallelen Führung von Daten- und Energiekabeln

Anzahl der zu berücksichtigenden Stromkreise

Das Beispiel in Bild 4 zeigt die parallele Führung von Datenkabeln sowie Energiekabeln. Die Energiekabelbündel bestehen hier aus einem dreiphasigen 63 -A-Kabel sowie zehn Kabel, einphasig mit 16 A (10 Stromkreise je 20 A). Das ergibt 34 zu berücksichtigende Stromkreise und nach Tabelle 3 einen zugehörigen Faktor P von 3.

Die folgende Gleichung liefert den Mindestabstand zwischen den Stromversorgungskabeln und Kabeln der informationstechnischen Anlage.

 A= S • P A = 50mm  • 3 = 150mm

• A = Mindesttrennanforderung • S = Mindesttrennabstand • P = Faktor für die Stromversorgungsverkabelung

In einem Kabelwegsystem ohne Trennsteg ist eine Lagefixierung der Kabel, die für die benötigte Mindesttrennanforderung sorgt, zulässig. Unbefestigte Kabel sind wie direkt nebeneinanderliegende Kabel zu betrachten, so dass der Abstand A = 0 mm beträgt und die Trennanforderungen nicht erfüllt werden. Bild 5 stellt die Mindesttrennanforderungen für beide Varianten dar.
Bild 5: Trennung zwischen Stromversorgungskabeln und informationstechnischen Kabeln ohne Trennstege
Bild 5: Trennung zwischen Stromversorgungskabeln und informationstechnischen Kabeln ohne Trennstege
Werden die Kabel in einem Kabelwegsystem mit räumlicher Trennung durch verschiedene Schotträume oder Trennstege geführt, so ist die Anordnung wie in Bild 3 (Teil1 dieser Serie) dargestellt zu wählen.
Bild 6: Vorbildliches Verlegesystem mit  getrennter Verlegung der Kabel und Lei­tungen für die Energieversorgung und für die informationstechnischen Systeme
Bild 6: Vorbildliches Verlegesystem mit getrennter Verlegung der Kabel und Lei­tungen für die Energieversorgung und für die informationstechnischen Systeme
Kabel für verschiedene Zwecke (z. B. Stromversorgungs- und informationstechnische Kabel) dürfen nicht im selben Kabelbündel verlaufen. Die Trennung der Kabel muss mindestens durch lagefixierte Kabelbündel mit ausreichendem Trennabstand (Bild 5) oder Trennstegen (Bild 3a oder 3b, siehe Teil1) erfolgen. Empfohlen werden separat angeordnete Schottsysteme mit einer Trennung der Stromversorgungskabel, Kabel für Hilfsstromkreise (z. B. Feueralarm, Türöffner), informationstechnischen Kabeln und Kabeln für störanfällige Stromkreise (z. B. Messungen, Instrumentierung) wie in Bild 3c (Teil1) oder Bild 6 dargestellt.

 

Ist es jedoch erforderlich, dass sich informationstechnische und Stromversorgungskabel kreuzen, gilt es auf jeder Seite der Kreuzung einen Winkel von 90 ° über einen Abstand der geltenden Mindestanforderungen einzuhalten. Empfehlenswert ist es, die Kabelwegsysteme bei besonders störanfälligen Systemen zusätzlich mit einer Abdeckung zur besseren Schirmwirkung zu versehen. Die informationstechnische Verkabelung muss entsprechende Abstände zu elektromagnetischen Störquellen einhalten. Die Norm schreibt z. B. einen Mindesttrennabstand zu Leuchtstofflampen von 130 mm vor. Die Tabelle 4 zeigt weitere Beispiele von Trennanforderungen bei bestimmten elektromagnetischen Störquellen.
Tabelle 4: Trennanforderungen bei bestimmten elektromagnetischen Störquellen
Tabelle 4: Trennanforderungen bei bestimmten elektromagnetischen Störquellen
Vom Standpunkt der elektromagnetischen Verträglichkeit aus unterteilt diese Norm Stromkreise in vier Gruppen:
  • Gruppe 1: Stromversorgungen, AC / DC, Leistungsstromkreise, Antriebe etc. mit Störfaktoren für die Gruppe 2, 3 und 4
  • Gruppe 2: Hilfseinrichtungen, Schütze, Stellantriebe, Steuer- und Regeleinrichtungen mit Störfaktoren für die Gruppe 3 und 4
  • Gruppe 3: Informationstechnik, die Signale der Gruppe 4 stören
  • Gruppe 4: Aufnehmerstromkreise, z. B. aus der analogen Nachrichtentechnik

Stromverteilungsanlagen und Blitzschutz

DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) »Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik« beschreibt die Maßnahmen zur Erdung und zum Potentialausgleich in Gebäuden mit informationstechnischen Anlagen.

Sie enthält Informationen über mögliche Installationskonzepte zur Begrenzung von elektromagneti­schen Einflüssen und zur Sicherstellung einer ausreichenden elektromagnetischen Verträglichkeit der elek­trischen und informationstechni­schen Anlagen.

Gemeinsamer Potential­ausgleich

Bild 7: Niederimpedante Verbindung der Netzwerkschränke mit dem vermaschten Funktionspotentialausgleich
Bild 7: Niederimpedante Verbindung der Netzwerkschränke mit dem vermaschten Funktionspotentialausgleich
Der gemeinsame Potentialausgleich (CBN = common bonding network) muss, neben seiner Funktion zum Schutz vor elektrischen Gefahren, in informationstechnischen Anlagen, ins­besondere ein einwandfreies Signalbezugspotential zwischen verschiedenen Anlagen, Anlageteilen, Ge­bäudeteilen und Ähnlichem sicherstellen. Am besten dafür eignen sich untereinander vermaschte Potentialausgleichsanlagen (MESH-BN = meshed bonding network, siehe Bild 7) in Verbindung mit einem TN-S-System, mit denen sowohl die Starkstromanlagen als auch die in­for­ma­tionstechnischen Anlagen mit möglichst niedriger Impedanz verbunden sind.

Jedes Gebäude muss über eine eigene Haupterdungsklemme oder Potentialausgleichsschiene (MET = main earthing terminal or bar) verfügen, die so nah wie möglich an den Kabeleinführungen für das Gebäude montiert wird und an die der Schutzleiter des Wechselstrom-Versorgungs­kabels, die Erdungsanlage sowie die Schirme der informationstechnischen Kabel mit möglichst kurzen Verbindungen anzuschließen sind.

Bei größeren informationstechnischen Anlagen kann die Poten­tialausgleichs­schiene zu einem Po ten­tialausgleichs­ringleiter erweitert werden, der entlang dem inneren Umfang von Räumen oder Gebäuden verläuft. Durch die Fortführung der Potentialausgleichsleiter durch das Gebäude, deren Verbindung mit allen anderen metallenen Installationen sowie mit den installierten informationstechnischen Anlagen lässt sich die Potentialausgleichsanlage bis zu einer kompletten Gebäudeschirmung erweitern. Solche Anlagen stellen je nach Konstruktion und möglichen Einbeziehung von Bewehrungen in Decken, Wänden und Fußböden einen mehr oder weniger guten faraday’schen Käfig dar, der mögliche Störeinflüsse weiter reduziert.

Die Schirme der informationstechnischen Verkabelung sind mindestens auf beiden Enden mit den Anlagen und Geräten, in die sie eingeführt werden, sowie mit dem Sys­tembezugspotential leitend zu verbinden. Weiter sind alle metallischen Schränke, Gestellreihen, Kabelpritschen, Kabelwannen und Ähnliches in den Potentialausgleich einzubeziehen. Aufgrund der vielfachen Verbindungen mit niedriger Impedanz verbessert sich damit die Wirksamkeit der Potentialausgleichsanlage bezüglich der EMV-Bedingungen entscheidend.

Alle Schutzpotentialausgleichs- und Erdungsleiter müssen die Sicherheitsanforderungen, z. B. bezüglich des Mindestquerschnittes, nach DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540) »Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter« erfüllen. Sie sind durch die Zweifarbenkombination grün-gelb zu kennzeichnen.

Anschluss des Schutzleiters

Die Spannungspegel und Phasenanordnungen von Elektrizitätsversorgungsnetzen variiert in Gebäuden und hängt von der Installationslast ab. Hiermit gemeint sind die Aufteilung und der Anschluss verschiedener Geräte an die Stromverteilungsanlage und die evtl. daraus entstehende unsymmetrische Belastung der einzelnen Außenleiter. Ist die Stromverteilungsanlage nicht mehr zufriedenstellend oder zeitgemäß, empfiehlt sich häufig eine spezielle Stromverkabelung für die Versorgung informationstechnischer Einrichtungen zu installieren. Dies mindert auch Wechselwirkungen und Beeinträchtigung mit / von anderen Gebäudeeinrichtungen. Einflüsse aus einem Stromversorgungsnetz dürfen informationstechnische Einrichtungen nicht ungeplant unterbrechen oder stören. Schon bei der Planung und Installation einer Anlage sind diese Punkte zu beachten. Beispiele für solche Verfahren sind die Prüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und der Ersatz von Überspannungsschutzgeräten an der Stromversorgungsverkabelung.

Ideal in Bezug auf die EMV-Bedingungen in und außerhalb von Gebäuden ist ein TN-S-System für die Stromverteilungsanlage. Entscheidend ist, dass der Neutralpunkt nur an einer einzigen Stelle des Versorgungssystems über einen Sternpunktanschluss bzw. einen Außenleiter hergestellt werden darf. Dies stellt sicher, dass die Netzströme in der ansonsten fehlerfreien Anlage nur in den Außenleitern und dem Neutralleiter des Systems fließen und nicht unkontrolliert über den Potentialausgleich oder über sonstige leitfähige Verbindungen wie Stahlarmierungen, Rohrleitungen usw.

Der Schutzleiter wird an der Haupterdungsklemme und an möglichst vielen weiteren Anschlusspunkten, wie den Wechselstromverteilern sowie den Gestellen und Geräten der informationstechnischen Einrichtungen mit der Potentialausgleichsanlage verbunden.

Ein TT-System ist innerhalb von Gebäuden ebenfalls für informationstechnische Anlagen geeignet, außerhalb von Gebäuden sind teilweise jedoch zusätzliche Maßnahmen, wie Entlastungspotentialausgleichsleiter, erforderlich.

Auf keinen Fall sollte in Gebäuden mit informationstechnischen Anlagen wegen der unkontrollierbaren Ströme über den Potentialausgleich, die Kabelschirme oder sonstige leitfähige Verbindungen, das TN-C-System angewendet werden. Bei IT-Systemen gelten bezüglich der EMV-Bedingungen ähnliche Anforderungen wie bei Anwendung des TT-Systems.

Ob ein Schutz gegen Blitzschlag und induzierte Überspannungen notwendig wird, ist bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem durch ein Bewertungsverfahren, dem sog. Risikomanagement nach DIN EN 62305-2 (DIN VDE 0185-305-2), festzustellen. Bei Gebäuden ohne äußere Blitzschutzanlage muss man den Einsatz von Überspannungsschutzgeräten durch die Risikoanalyse nach DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) ermitteln. Die Auswahl und der Errichtung der Überspannungsschutzgeräte muss nach DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-543) erfolgen.

Normengerechte Auslegung der Verkabelung

Normgerechte Verkabelungsanlagen in Büro- und Industriegebäuden erfordern die richtige Gebäudeinfrastruktur zur Aufnahme der Kabel und Anschlusspunkte sowohl in Bereichen der Kabelverteilung als auch in Geräteanschlussbereichen. Die Konstruktion und Planung derartiger Infrastrukturen sollte in einer frühen Phase der Gebäudeerstellung oder -renovierung erfolgen, sinnvollerweise im Rahmen der Auslegung und Planung der Verteilsysteme für Elektrizität, Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen, Wasser, Gas, Heizung, Lüftung und Klimatisierung.

In industriellen Anlagen muss in der Planung das Zusammenwirken von Kommunikationsnetzwerken für einzelne Automationsinseln gesondert betrachtet werden. Meistens existieren in Rechenzentren eine große Menge von Einrichtungen der Informationstechnik, die eine Verbindung über eine Verkabelungsinfrastruktur erfordern, um eine große Menge unterschiedlicher Funktionen erfüllen zu können.

Zu diesen Verkabelungsinfrastrukturen gehören:
  • die direkte Punkt-zu-Punkt-Verkabelung
  • die strukturierte Verkabelung
  • die anwendungsneutrale Verkabelung nach EN 50173-5
Auch in Wohnungen ist eine rechtzeitige Planung von informationstechnischen Anlagen und deren Verkabelung wichtig. Auch hier hängt die Installation funktionstüchtiger Verkabelungsanlagen von der richtigen Infrastruktur zur Aufnahme der Kabel und Anschlusspunkte ab. Eine fehlerhafte Planung und Ausführung begrenzt die Möglichkeiten für die Nutzung informationstechnischer Dienste.

Fazit

Die Installation von Kommunikationsverkabelungen ist heute schon Standard und wird in den nächsten Jahren immer mehr Bereiche abdecken. Diese Normenreihe enthält viele Hinweise an solche Kabelan­lagen und berücksichtigt insbesondere die Anforderungen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Die Einhaltung der Normenanforderungen ist für die sichere Funktion der Anlagen unabdingbar.

(Ende des Beitrags)
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