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Einbauverpflichtung ebnet Weg für Smart Meter

VDE begrüßt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Bildquelle: VDE/FNN
Bildquelle: VDE/FNN
Durch die Verabschiedung des Gesetzes gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau so genannter moderner Messeinrichtungen (digitale Stromzähler). Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie intelligente Messsysteme (Smart Meter) verpflichtend im Markt eingeführt werden. Darunter versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der Zähler um ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Eine Steuerbox, mit der sich z. B. EEG-Anlagen oder große Verbraucher steuern lassen, kann ggf. integriert werden.

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes. Vorausgegangen war eine fast fünfjährige Phase der politischen Diskussion. »FNN hat die Arbeiten an dieser neuen Infrastruktur von Anfang an begleitet und als neutrale Plattform für die Standardisierung eines interoperablen Messsystems mit austauschbaren Geräten gesorgt«, so Dr. Stefan Küppers, Vorsitzender des Vorstands bei VDE|FNN.

Mit dem »Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende« will die Bundesregierung in den Stromnetzen Erzeugung und Verbrauch stärker miteinander verknüpfen. Wie sich bereits in den Entwürfen des Gesetzes andeutete, wird die Umsetzung stufenweise erfolgen. Beginnend bei Großverbrauchern von Strom (> 10.000 kWh pro Jahr) sowie größeren EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung) im Jahr 2017 ist eine Ausweitung des verpflichtenden Rollout bis hin zu Verbrauchern mit mindestens 6.000 kWh Jahresverbrauch im Jahr 2021 vorgeschrieben. Durch die stufenweise Umsetzung können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die das System zu einem Höchstmaß an Stabilität und Kundennutzen führen werden.

Das Gesetz legt unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme (Smart Meter) fest. Datenschutz und Interoperabilität werden verbindlich geregelt. Verbraucher sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bekommen. Auch Kleinerzeugungsanlagen werden nun in den Digitalisierungsansatz einbezogen. Betroffen sind nur Neuanlagen. Auch die Elektromobilität wird in den Änderungen stärker berücksichtigt. Das neue Messsystem könne ein wesentlicher Stützpfeiler bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Energiewende werden, hofft das Forum Netztechnik im VDE. Diese besteht vor allem in der besseren Handhabung der fluktuierenden Einspeisung der erneuerbaren Energien.

Das Gesetz tritt nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der verpflichtende Rollout beginnt ab 1. Januar 2017.

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