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Komplettlösung erleichtert Umsetzung des neuen Elektrogesetzes

Wertvollen Elektroschrott richtig sammeln und entsorgen

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Wiederverkäufer, die auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektroartikel anbieten, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurücknehmen. Kleinere Geräte mit maximal 25 cm Kantenlänge wie etwa Handys oder Ladegeräte müssen auch ohne Neukauf kostenlos angenommen werden.

Die neue Regelung gilt auch für den Onlinehandel. Zur Berechnung der Größe zählt im stationären Handel die Grundfläche des Warenverkaufsraums und im Versandhandel die Regalfläche. Der stationäre Handel muss dabei die Rückgabe lokal anbieten. Der Onlinehandel muss die Altgeräte beim Endkunden abholen lassen bzw. Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer schaffen. »Kleinere« Händler sind weiterhin von der Regelung ausgenommen. Sie können sich allerdings auch freiwillig daran beteiligen.

Konkrete Umsetzung

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Es steht außer Frage, dass es richtig und wichtig ist, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu sammeln und umweltfreundlich zu entsorgen. Sie enthalten zahlreiche wertvolle Materialien, wie seltene Erden und Edelmetalle, die wiederverwendet werden können. Hinzu kommen aber auch viele Stoffe, die der Umwelt schaden können, wenn die Geräte achtlos weggeworfen werden. Für den Elektroeinzelhandel können die Pflichten aus dem neuen ElektroG jedoch erheblichen Aufwand bedeuten. Das betrifft nicht nur die Verpflichtung, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen und deren Entsorgung sowie Verwertung zu garantieren. Auch der Verwaltungsaufwand steigt, beispielsweise durch die erforderliche Registrierung bei der Behörde, bei der alle Fäden des Elektrorecyclings in Deutschland zusammenlaufen, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in Fürth, und die rechtskonforme monatliche und jährliche Mengenmeldung nach Abfallklassen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist sehr aufwendig und oft für ein Einzelhandelsunternehmen kaum möglich. Bei Nichterfüllung drohen jedoch Geldbußen von bis zu 100.000 € bzw. eine Ordnungshaft bei Verweigerung der Bußgeldzahlung.

Für die Annahme der Altgeräte müssen die Händler geeignete Behältnisse aufstellen. Bei der Befüllung der Sammelcontainer soll zudem darauf geachtet werden, dass die Altgeräte nicht zerbrechen können und der Containerinhalt nicht mechanisch verdichtet wird. Die vollen Sammelcontainer mit vergleichbarem Elektroschrott muss der Händler auf seine Kosten abholen und entsorgen lassen sowie dafür sorgen, dass stets neue Behälter bereitstehen.

Besondere Anforderungen bestehen beim Transport der gesammelten Altgeräte zur öffentlichen Erstannahmestelle. Da sich in den Altgeräten Lithiumbatterien befinden können, handelt es sich um Gefahrgut, das nur in ADR-konformen Behältern in geeigneten, mit einem A-Schild gekennzeichneten Fahrzeugen transportiert werden darf. Auch das Thema der Ladungssicherung ist zu beachten. Ein weiteres Problem ist die Dokumentation der Altgeräte, die teilweise in unterschiedliche Kategorien unterteilt sind. Die Mengen müssen zudem gewogen werden, was aufgrund teilweise noch fehlender Waagen in den Annahmestellen nicht möglich ist. Dem Elektrohändler bleibt also nur die Möglichkeit, ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen einzuschalten.

Komfortable Lösung aus einer Hand

Dolav Germany hat eine Lösung konzipiert, die Händlern und Fachgeschäften eine komfortable Abwicklung der dargestellten Aufgaben aus einer Hand bietet. Das Unternehmen beschränkt sich nicht nur auf die Lieferung der ADR-konformen Behälter, sondern verfügt über ein bundesweites Netzwerk zugelassener Entsorgungsunternehmen, die sich vertraglich dazu verpflichtet haben, den Austausch voller Behälter beim Kunden zum Festpreis durchzuführen. Der Kunde erhält einen oder mehrere ADR-konforme Sammelbehälter (spezielle rote 700-Liter-Kunststoffpalettenboxen mit Deckel, Maße 1.200 x 800 x 950 mm) sowie eine Liste mit Dienstleistern für die Abwicklung. Der jeweilige Vertragspartner hilft bei der Registrierung, führt sämtliche Meldungen an die EAR durch und organisiert den regelmäßigen Austausch gefüllter Behälter gegen leere sowie deren ordnungsgemäße Ablieferung und Entleerung an einer öffentlich-rechtlichen Sammelstelle.

Das Unternehmen bietet für die Sammlung und den Transport der Elektroaltgeräte sowohl eine Kauf- als auch eine Miet-Lösung an. Im Fall der Miete deckt die Kostenpauschale von 29,50 € pro Monat die kostenfreie Anlieferung der gemieteten Sammelbehälter sowie zweimal pro Jahr deren kostenlosen Austausch ab. Jeder zusätzliche Austausch kostet 90 €. Beim Kauf wird pro Box ein Kaufpreis in Höhe von 219,00 € ab Lager berechnet. Für den Austausch sowie die Anlieferung der Altgeräte wird ein Festpreis von 90 Euro pro Austausch fällig.

Der Kunde muss sich dabei weder um den Zustand der Boxen noch um deren Abholung oder Neulieferung kümmern – er hat einfach immer die passende, einsatzbereite Box zur Verfügung. Da die Kosten vorab bekannt sind, erhält er zudem eine hohe Planungssicherheit. Die Preise gelten zunächst bis Ende 2017.

Chancen erkennen und ergreifen

Mit dem neuen Gesetzt wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich einfacher, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben. Das eröffnet für Händler neben den vielfältigen Anforderungen des neuen Gesetzes auch neue Absatzchancen – schließlich bedeutet ein abgegebenes defektes Gerät auch, dass Ersatzbedarf besteht. Und wo wird der Kunde wohl das neue Gerät kaufen, wenn nicht dort, wo er problemlos sein altes abgeben kann? Auch für kleinere Händler, die nicht an das Gesetz gebunden sind, lohnt es sich daher, über die freiwillige Rücknahme von Elektrokleingeräten nachzudenken.

Weitere Informationen: www.dolav.de
Über den Autor
Autorenbild
Dipl. Kfm. Harald Kiesewalter

Logistikberater Dolav Germany

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