BFE-Bereichsleiter zum Sachverständigen ernannt
»Diese Ernennung ist kein Selbstläufer«, betont BFE-Direktor Thorsten Janßen. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger müsse aussagekräftige Gutachten erstellen, besondere Sachkunde für ein bestimmtes Gebiet des Ingenieurwesens vor- und seine persönliche Eignung nachweisen können. Wer diese Voraussetzungen erfülle, erhalte von der Öffentlichkeit und vor Gericht ein hohes Maß an Vertrauen. »Und dieses Vertrauen könnte im Fall des Kollegen Soboll nicht gerechtfertigter sein«, so Janßen.