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Neue Norm zum Prüfverfahren

Verhalten von Kabeln und Leitungen im Brandfall

Quelle: Fotolia/fotomek
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Die als Ersatz für die DIN EN 50399 (VDE 0482-399):2012-02 neu erschiene Norm legt das Prüfgerät und die Prüfverfahren für die Beurteilung der vertikalen Flammenausbreitung, Wärmefreisetzung und Rauchentwicklung von vertikal angeordneten gebündelten elektrischen, optischen Kabeln oder Leitungen unter festgelegten Bedingungen fest.

Die Norm beschreibt die angewendeten Prüfgeräte und die Anordnung und Kalibrierung der Instrumente, die installiert werden, um die Wärmefreisetzung und Rauchdichte während der Brandprüfung zu messen. Es werden Prüfverfahren für die Typprüfung zur Klassifizierung von Kabeln und Leitungen in die Euroklassen B1ca, B2ca, Cca and Dca angegeben.

Mit der vorliegenden Änderung  wird jetzt zwischen runden und nicht runden Kabeln und Leitungen unterschieden und Änderungen bei der Kalibrierung eingebracht.

Das Prüfgerät besteht aus einer Prüfkammer, Standardleiter und Zündquelle. Die Zündquelle muss ein Ribbon-Propangasbrenner sein. Die Leiter ist eine Standardleiter mit einer Breite von 500 mm. In die Prüfkammer wird eine Luftmenge von ca. 8000 l/min eingeblasen. Dabei ermittelt das Prüfgerät die Werte des Sauerstoffverbrauchs, CO2-Erzeugung, den Volumenstrom im Abgasrohr und die Rauchentwicklung.

Mit Sorgfalt sollten Kabelbrände beobachtet und gelöscht werden, nachdem das Feuer

begonnen hat, sich entlang des Prüflings auszubreiten. Einige Prüflinge können ein sehr großes Potential besitzen, hohe Wärmefreisetzungsniveaus zu erreichen, die die Prüfanordnung und Messgeräte beschädigen könnten. Es ist wichtig, dass das Prüfpersonal ausreichend trainiert ist, mit solchen Bränden umzugehen und dass ihm während der Prüfung ausreichende Brandbekämpfungsmittel zur Verfügung stehen.

Es ist empfohlen, hinweisende Temperaturmessungen mit Hilfe von Thermoelementen durchzuführen. Diese sind entlang des zu prüfenden Kabelbündels 1,5 m und 2,5 m über dem Brenner und an der Spitze der Kammer angebracht. Solche Messungen können frühzeitig einen Hinweis auf außergewöhnliche Temperaturen oder Brandbedingung geben, die einen Prüfungsabbruch erforderlich machen könnten, um eine Beschädigung der Prüfgeräte zu verhindern.

Alle Daten sind während der Prüfung alle 3 Sekunden zu messen und aufzuzeichnen. Um die geforderten Daten zur Verfügung zu stellen, sind die punktuellen Messungen der Wärmefreisetzungsparameter über eine Zeit von 30 s und die der Rauchentwicklungsparameter über eine Zeit von 60 s zu mitteln. Die Daten sind entsprechend den Anforderungen dieser Norm zu verarbeiten.
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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