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Neue Norm zu Kommunikationskabeln

Funktionserhalt von Steuer- und Kommunikationskabeln

Quelle: Fotolia/fotomek
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Die Kabel kommen z.B. in der Telekommunikation, der Datenübertragung, der Hochfrequenz, der Videokommunikation sowie für Signalisierung und Steuerungsgeräte zur Anwendung.

Das Prüfverfahren ist in EN 50200 und durch die EN 50577 beschrieben. Das europäische Regelwerk  ist zusammen mit EN 50200 und der  EN 50577 für Zwecke der BauproduktenVerordnung (BauPVO) anzuwenden.

Eine Definition für den Funktionserhalt  lässt wie folgt umschreiben: Bestimmte Teile einer Installation muss nach Ausbruch eines Brandes in Funktion bleiben, um den in den Bereichen anwesenden Personen eine Fluchtmöglichkeit zu geben. Funktionserhalt kann auf verschiedene Weise realisiert werden. Eine Möglichkeit ist, die Kabel mit einer Brandschutzummantelung zu versehen.

Es sind Baumaterialien zu verwenden, die eine geringe Rauchgasentwicklung verursachen und im Brandfall in Ihrer Form bleiben, um dadurch eine schnelle Verbreitung des Brandes im gesamten Gebäude zu verhindern.

Die Klassifizierung für den Funktionserhalt ist für die jeweilige Funktionsdauer festgelegt.
  • F30 für 30 Minuten feuerhemmend ; F60 für 60 Minuten hochfeuerhemmend;
  • F90 für 90 Minuten feuerbeständig , F120 für 120 Minuten hochfeuerbeständig und
  • F180  für 180 Minuten höchstfeuerbeständig.
Entsprechend  werden die Kabel nach der Herstellung für die jeweilige Klassifizierung geprüft.

Der für die Prüfung eingesetzte  Brenner, die Temperatur, die Prüfdauer müssen  den Anforderungen der EN 50577 entsprechen. Die Länge des zu prüfenden Kabels im Inneren des Ofens sollte in Abhängigkeit vom gewählten Installationsweg festgelegt werden. Der Biegeradius, der Typ der verwendeten Trasse und der verwendeten Klammern müssen aufgezeichnet werden. Also sind praxisnahe Verhältnisse nachzuweisen.

Nach Abschluss der Prüfungen ist ein aussagekräftiger Prüfbericht anzufertigen. Dieser enthält eine vollständige Beschreibung des geprüften Kabels, sowie den Herstellernamen und den Namen des Prüflabors. Die Art und Weise der Prüfung ist zu dokumentieren und das Prüfergebnis ist festzuhalten.
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