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Neue VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2715-1: 2017-04

Messung und Vorhersage des LED-Lichtstromrückgangs

Quelle: Fotolia/fotomek
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Zu den Vorteilen der Beleuchtung mit LEDs zählt, im Vergleich zu vielen anderen Lichtquellen eine lange Lebensdauer. Zurzeit gibt es noch keine internationale Norm zur Messung und Vorhersage von Lebensdauer und Lichtstromrückgang aller LED-Bauarten.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird mit dieser VDE-Anwendungsregel eine Möglichkeit der Vorhersage des Lichtstromrückgangs geschaffen. Das Verfahren kann somit die 6000 h Lichtstrom-Prüfung an dem LED-Package eines Moduls nach DIN EN 627171 bzw. einer LED-Lampe nach DIN EN 62612 ersetzen.

Es wird mindestens nach 20 Prüfmustern bei zwei Gehäusetemperaturen  geprüft. Beispielsweise bei der laut Produktdatenblatt maximalen Gehäusetemperatur und bei einer zweiten, herstellerseitig gewählten Temperatur.

Die Prüfdauer muss mindestens 6000 h betragen. Zum Zweck eines beschleunigten Prüfverfahrens kann sich der LED-Hersteller dafür entscheiden, bei weiteren, höheren Gehäusetemperaturen Prüfungen durchzuführen.

Der Hersteller bestimmt den Betriebsstrom nach Produktdatenblatt. Dieser soll bei allen Prüftemperaturen gleich sein. Der Lichtstrom wird mindestens bei 0 h, 500 h, 1000 h und fortan in einzelnen 1000-h-Abständen gemessen und aufgezeichnet. Bei jedem Schritt wird der Mittelwert des Lichtstroms der Stichprobe berechnet und aufgezeichnet.

In der Praxis geht man von der Grundannahme eines exponentiellen Lichtstromrückgangs aus. Dies entspricht einer konservativen Einschätzung und kann als Worst-Case-Szenario betrachtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten LED-Packagess langfristig einen Lichtstromrückgang zeigen, der besser als die angenommene Exponentialfunktion ist.

Das Verfahren zur Vorhersage des Lichtstromrückganges besteht aus Berechnungen des Lichtstromes der Prüfmuster. Optional werden die Lichtstromwerte nach der thermischen Beschleunigungsmethode ermittelt. Die Prüfdaten vergleicht man im Anschluss mit den Grenzwerten des Berechnungsverfahrens.

Wenn die Prüfdaten bestätigen, dass der in der Prüfung ermittelte Lichtstrom zumindest in den letzten 2000 Prüfstunden über den entsprechenden Werten der Grenzfunktion liegt, wenn das Gefälle der Prüfdaten in den letzten 2000 Prüfstunden geringer als das Gefälle der entsprechenden Grenzfunktion in diesem Zeitabschnitt ist, dann kann davon ausgegangen werden, dass das LED-Package mindestens eine Lebensdauer Lk bei einem Lichtstromverhältnis von k aufweist, wie für die entsprechende Grenzfunktion berechnet.
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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