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Laden von Elektrofahrzeugen

Anwendungsregel zur eichrechtskonformen Abrechnung

Quelel: VDE
Quelel: VDE
Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Stroms beim Laden von Elektrofahrzeugen nicht vollumfänglich geklärt. Zwar hat der Regelermittlungsausschuss (REA) eine erste technische Regel  – REA-Dokument 6-A »Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität« - veröffentlicht, auf deren Basis Konformitätsbewertungsverfahren gestartet werden können. Allerdings sind hier viele Anforderungen zu Prüfbedingungen und Konformitätsbewertungen nur unzureichend geklärt.

Um die Lücke bei der eichrechtskonformen Abrechnung zu schließen, hat VDE/DKE jetzt unter anderen Hersteller von Messgeräten, -systemen und Ladeinfrastrukturen, Anwender und Konformitätsbewertungsstellen in der Arbeitsgruppe »Regeln für Elektrizitätsmesssysteme im Fokus der Elektromobilität« zusammengeführt.

Gemeinsam mit dem VDE-Institut, das seine Expertise als Prüf- und Zertifizierungsinstitut für Elektromobilität miteinbringt, bietet VDE/DKE den Teilnehmern die neutrale Plattform, fehlende Prüfanforderungen und -kriterien zu beschreiben und ein für die Konformitätsbewertung heranzuziehendes Regelwerk zu schaffen. Dieses Regelwerk wird dann als VDE Anwendungsregel »AR 2418-3-100 Elektromobilität: Messsysteme für Ladeeinrichtungen« veröffentlicht und anschließend in die europäische und internationale Normung eingebracht.

www.vde.de

 
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