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Norm zu terrestrischen PV-Modulen

Anforderungen an die Bauarteignung und Bauartzulassung

Quelle: Fotolia/fotomek
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Anforderungen an die Bauarteignung und Bauartzulassung terrestrischer PV-Module werden durch dieses Regelwerk formuliert. Die Module sind dabei für den Langzeitbetrieb im gemäßigten Freiluftklima geeignet. Die Anforderungen sind auf Flachplattenmodule für die Modularten mit kristallinem Silizium, sowie für Dünnschichtmodule bestimmt.

Ziel ist es durch Prüfungen den Nachweis zu liefern, dass die Bestimmung der elektrischen und temperaturbezogenen Kenngrößen des PV-Moduls stimmig ist. Sowie zu Beweisen, dass im Rahmen eines vertretbaren Kosten- und Zeitaufwands, das Modul geeignet ist, längere Zeit den im Anwendungsbereich beschriebenen Klimaten standzuhalten. Die tatsächliche Lebenserwartung der PV-Module wird von ihrer Bauart, ihrer Umgebung und ihren Betriebsbedingungen abhängen.

Die PV-Modul-Prüflinge sind aus festgelegten Werkstoffen und Komponenten nach entsprechenden Zeichnungen und Verfahrensunterlagen hergestellt. Sie sind den normalen Prüfungen, Qualitätskontrollen und Annahmeverfahren des Herstellers unterzogen worden. Die Module müssen in jeder Hinsicht vollständig sein und ihnen muss die Bedien-, Einbau- und Anschlussanleitung des Herstellers beigefügt sein. Wenn die zu prüfenden PV-Module Prototypen einer neuen Bauart darstellen und nicht einer Produktionscharge entstammen, ist dies im Prüfbericht zu vermerken.

Es ist gefordert, dass die Prüfstelle ein Kontrollmodul einsetzt, um Abweichungen in ihren Prüfergebnissen erkennen zu können. Die Module werden in Gruppen unterteilt und den einzelnen Prüffolgen der Eignungsprüfungen unterzogen. Die Prüffolgen der Eignungsprüfungen sind in der festgelegten Reihenfolge durchzuführen.

Für den Fall das zwei oder mehr Module die Prüfungen nicht bestehen, ist anzunehmen, dass die Bauart die Eignungsanforderungen nicht erfüllt. Fällt ein PV-Modul durch eine Prüfung durch, müssen zwei weitere Module der gesamten Reihe von Prüfungen der jeweiligen Prüffolge unterzogen werden. Falls eines dieser Module oder beide wiederum nicht bestehen, muss angenommen werden, dass die Bauart die Eignungsanforderungen nicht erfüllt. Wenn jedoch beide PV-Module die Prüffolge bestehen, ist die Bauart so zu bewerten, dass sie die Eignungsanforderungen erfüllt.

 
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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