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Bundesministerium startet zweiten Förderaufruf

Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Ladesäule von Menneks im Einsatz
Ladesäule von Menneks im Einsatz
Wer die Möglichkeiten nutzen möchte, muss, wie zuvor im Fördercall 1, die Anforderungen der »Ladesäulenverordnung« erfüllen. Neu im zweiten Fördercall ist das Kriterium der »eichrechtkonformen Abrechnung«. Wer öffentliche zugängliche Ladepunkte betreibt und Ladevorgänge verbrauchsabhängig abrechnen möchte, der muss die Anforderungen im Hinblick auf die Eichrechtkonformität erfüllen.

Mennekes hat auf die Vielzahl an Anforderungen reagiert und passende Lösungen entwickelt. Von den Ladesäulen der Modellreihen »Premium« und »Smart« über das Software-Backend »chargecloud« bis hin zur von Mennekes entwickelten Transparenzsoftware sind alle Einzelelemente für die eichrechtkonforme Abrechnung vorbereitet. Die Lösungen von Mennekes verbinden Hardware, Software und Service zu einem Gesamtpaket, das nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch praxistaugliche und verlässliche Antworten auf die individuellen Ansprüche aller Beteiligten liefert.

Die von Mennekes entwickelten Lösungen werden aktuell von der zuständigen Behörde, der »Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB)« aus Braunschweig in einem sogenannten »Konformitätsbewertungsverfahren« geprüft. Sobald dies abgeschlossen ist, kann die Abrechnung von Ladestrom zukünftig eichrechtkonform erfolgen.

Mit solch einer Infrastruktur erfüllen Unternehmen das neue Kriterium des Fördercalls 2. Für bereits im Feld befindliche Ladesäulen von Mennekes gibt es Kits zur Nachrüstung, damit auch diese die Anforderungen der Eichrechtkonformität erfüllen und zukunftssicher bleiben.

Die Frist zu Antragstellung endet bereits am 30.10.2017.

www.mennekes.de

 
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