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Vornorm für Energiesteckvorrichtungen

Einspeisung in separate Stromkreise

Quelle: Fotolia/fotomek
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Verwendet werden diese Energiesteckvorrichtungen im Hausgebrauch und für ähnliche allgemeine Zwecke, deren Einspeisung elektrischer Energie durch Erzeugungsanlagen über Wechselrichter mit selbsttätiger Schaltstelle in einen separat abgesicherten Stromkreis erfolgt. Beispiele möglicher Erzeugungsanlagen sind: Photovoltaikanlagen, Sportgeräte/Ergometer, Stromerzeugungsanlagen oder Brennstoffzellen.

Energiesteckvorrichtungen sind zur Verwendung im Innen- und Außenbereich zugelassen. Energiesteckvorrichtungen zur allgemeinen Verwendung, wie z. B. in mobilen Einrichtungen, müssen zusätzlich den hierfür geltenden Normen entsprechen. Spezifiziert werden fertige Systeme zur direkten Nutzung durch den Laien. Ein Systemeingriff in die bestehende Anlage durch den Laien wird dabei ausgeschlossen.

Die Energiesteckvorrichtungen gewährleisten einen zuverlässigen Gebrauch und stellen keine Gefahr für den Benutzer oder ihre Umgebung dar. Die Übereinstimmung wird durch das Erfüllen aller zutreffenden Anforderungen und Bestehen aller zutreffenden Prüfungen nachgewiesen.

Bei einphasigen Anschlüssen mit einer Nennspannung von AC 230 V darf die maximale Nennleistung von 3600 W nicht überschritten werden. Die erforderliche Absicherung muss über einen 2-poligen FI-LS-Schalter (B16/30 mA) sichergestellt sein.

Für dreiphasige Anschlüssen mit einer Nennspannung von AC 400 V darf die maximale Nennleistung je Außenleiter 3600 W nicht überschreiten. Die erforderliche Absicherung erfolgt über einen 4-poligen Fehlerstromschutzschalter (30 mA) und einen LS-Schalter mit der Auslösecharakterisitik B, mindestens 3-polig und max. 16 A. 

Eine zusammengesteckte Energiesteckvorrichtung entspricht mindestens den Anforderungen für IP4XD. Im nicht gesteckten Zustand müssen Stecker und Buchse den Anforderungen für IP2XB entsprechen. Der Schutzkontakt sowie alle anderen mit dem Schutzkontakt verbundenen Metallteile dürfen nicht berührbar sein, wenn die Energiesteckvorrichtung vollständig im Eingriff ist.

Der Mindest-IP-Schutzgrad der Energiesteckvorrichtungsbuchse beträgt IP4X im gesteckten und im ungesteckten Zustand. Der angegebene Schutzgrad bei nicht eingeführter komplementärer Energiesteckvorrichtung darf z. B. durch eine Abdeckung nicht ersetzt werden. Der Mindest-IP-Schutzgrad des Steckers muss IP4X im gesteckten und IP2X im ungesteckten Zustand betragen.

 
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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