Home Ausbildung Ausbildung Gemeinsames Verklemmen zweier Adern mit unterschiedlichem Querschnitt

Fehlgriffe in der Elektroinstallation

Gemeinsames Verklemmen zweier Adern mit unterschiedlichem Querschnitt

So fügt Carsten Kreft seiner Einsendung noch hinzu: »Im Prinzip hatte er Recht. Es hat jahrelang funktioniert. Irgendwann aber hat es sich herausgestellt, dass das gemeinsame Verklemmen einer 2,5-mm²-Ader und einer 16-mm²-Ader unter einer dafür nicht gedachten Klemme zur Verschlechterung des Übergangswiderstandes führt. Die 16-mm²-Leitung ist mit 50 A abgesichert – und das nicht zum Spaß, sondern weil da wirklich Ströme bis zu dieser Höhe fließen können. Die haben dann für eine Erwärmung der Klemmstelle gesorgt, am Ende hat es dann geschmort (Bild). Wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, an eine mit 50 A abgesicherte Leitung einfach mal so einen 2,5-mm²-Abgang zu klemmen? Die starke Verschmutzung im Gehäuse kam übrigens davon, dass der Deckel nicht korrekt befestigt worden war.«

Meinung des Experten

http://www.elektro.net/88810/neue-einsendungen-2018/
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Es ist davon auszugehen, dass diese Arten von Klemmen nicht für den Anschluss von solch unterschiedlichen Querschnitten geeignet sind. Normativ müssen solche Anschlussstellen (Schraubklemmen mit Klemmplatte) für den vorgegeben Querschnitt und zusätzlich für einen anderen Leiter, der maximal zwei Querschnitte kleiner ist, geeignet sein. Das bedeutet, dass auf der einen Seite der Schraube unter der Klemmplatte, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, ein Leiter mit 16mm2 und auf der anderen Seite der Schraube ein Leiter mit 10 mm2 bzw. 6 mm2 angeschlossen werden darf. Dies ist im Abschnitt 7.2 von DIN EN 60999-1 (VDE 0609-1):2000-12 so festgelegt. Ich gehe daher auch davon aus, dass dieser unsachgemäße Anschluss das Kokeln an einem der Leiter verursacht hat. Einen Lichtbogen schließe ich aus, da der danebenliegende Anschluss keinen Schaden aufweist.

Eine weitere Fehlleistung ist, dass der Querschnitt von 2,5 mm2 zwar durch eine Vorsicherung von 50 A bei Kurzschluss geschützt werden könnte – was man aber durch eine Berechnung nachweisen muss – und vermutlich aber nur auf sehr kurzen Strecken (kurze Leitungslänge) erfüllbar ist. Aussagen hierzu gab es in der zurückgezogenen Norm DIN VDE 0100-430:1981-06, wo entsprechende Nomogramme enthalten sind. Daraus lässt sich ablesen, dass z. B. bei einer Vorimpedanz von 100 mΩ immerhin noch etwa 12 m Leiterlänge zulässig wären. Solche Konfigurationen werden innerhalb von Schaltanlagen oder Verteilern häufig angewendet.

Eine andere Möglichkeit innerhalb von Gehäusen wäre, die Anforderungen von Abschnitt 8.6.4 von DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1): 2012-06 zu erfüllen.

Diese Anforderungen beinhalten:
  • kurz-und erdschlusssichere Verlegung
  • die Länge zwischen der vorgeschalteten Überstromschutzeinrichtung und der nachgeschalteten Überstromschutzeinrichtung darf maximal 3m betragen. Diese Anforderungen sind, bezogen auf Ihr Beispiel, ganz sicher nicht erfüllt. Solche Ausführungen sind im Schaltanlagenbau üblich, da immer von einer Sammelschiene oder einer nennstromgrößeren Sicherung ein Abgang errichtet werden muss. Dabei kann es jederzeit möglich sein, dass man einen Querschnitt von 2,5 mm² ohne Sicherung am Leitungsanfang an einer Sammelschiene 40 mm x 10 mm anschließt, um eine Verbindung zu einer nachgeschalteten Sicherung von 10 A (z. B. für einen Messstromkreis) zu realisieren. Das setzt voraus, dass dafür auch geeignete Verbindungselemente zur Anwendung kommen. Außerdem muss der Abschnitt 8.6.4 von DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2012-06 erfüllt werden.

Zusätzliche Bilder des Einsenders

Carsten Kreft hat uns noch weitere Bilder zur Verfügung gestellt, die zwar nicht kommentiert wurden, wir Ihnen aber auch nicht vorenthalten möchten. Die Bilder zeigen dabei allesamt eine – sagen wir mal – innovative Leitungsführungen an einer Tankstelle. Sie finden diese auf unserer Internetseite www.elektro.net → Ausbildung → Fehlgriffe → Neue Einsendungen 2018. Viel Vergnügen beim Anschauen!
Über den Autor
hoermann
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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