Home Praxisprobleme Sonstige Elektroinstallationsthemen Bestandsschutz bei geringfügigen Änderungen

Praxisfrage

Bestandsschutz bei geringfügigen Änderungen

Hallo, mit großem Interesse habe ich die Artikel" Artikel "Bestands-UV im Gewerbe austauschen und an neuem Standort montieren" und "RCD-Nachrüstung bei Erneuerung von Stromkreisverteilern?" gelesen. Nun widersprechen sich meiner Meinung nach die 2 Antworten, denn in Antwort 2 wird geantwortet, dass bei einem Verteilertausch die Anlage nicht aktuellen Normen angepasst werden muss, in Artikel 1 ist aber klar die Ausgangssituation das ein bestehender Verteiler durch einen Neuen ersetzt wird. Wo habe ich falsche Schlüsse gezogen? Im Grunde ist es ja eine ähnliche Situation wenn ein Alter Verteiler durch einen Neuen ersetzt wird und die bestehende Nullung angewandt wird - mit Berufung auf den Bestandschutz ist dies ja zulässig . Liege ich da richtig? Wie verhält es sich mit Bestandschutz wenn 1 Schalter und eine Steckdose in einem Hotelbett eingebaut sind nun aber die Bett Vertäfelung neu gemacht wird und in diesem Zuge eine Neue Leitung zu einer Abzweigdose verlegt wird, 2 Hohlwanddosen eingebaut werden und somit der Schalter und die Steckdose ja NEU sind, müssen dann die 2 Betriebsmittel über einen RCD geführt werden? M. H., Bayern

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Bestandschutz bei Teilsanierung in Wohnbauten

Anpassung oder Bestandsschutz?

Bestandschutz in Altanlage

Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”

PP17047

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