Home Praxisprobleme Sonstige Elektroinstallationsthemen Bestandsschutz – Nachrüstpflichten

Praxisfrage

Bestandsschutz – Nachrüstpflichten

Guten Tag, ich wurde heute von einem Elektro-Sachverständiger aufmerksam gemacht, das ich einige Mängel zu besteitigen habe. Unter anderem machte er mich darauf aufmerksam, dass wenn ich eine neue Steckdose installiere, diese natürlich nach der neuesten Norm und den neuesten Vorschriften auszuführen habe, also mind. mit einem FI 0,03 A Fehlerstrom versteht sich. Zudem sagte er, dass ich bei einer Elektroanlage mit noch ,,Klassischer Nullung,, die gesamte Elektroanlage auf den neuesten Stand bringen müsste. Also würde es nicht ausreichen nur den FI im UV nachzurüsten für die neue Steckdose, nein. Ich müsste komplett alle veralteten Stromkreise mit Klassischer Nullung auf den neuesten Stand der Technik der anerkannten Regeln bringen und das bis zur HV im Keller. Meine Frage lässt sich so schnell zusammen fassen. Ab wann muss ich denn eine Elektroanlage nachrüsten? Wenn ich z.B. eine Zähleverteilung durch eine neue erstetze, muss ich dann alle abgehenden Leitungen auch erneuern? Also alle nachfolgenen UV´s? Da ich Elektromeister bin, ist mir das ehrlich gesagt schon etwas peinlich, dass ich so wenig darüber bescheid wusste. Es ist schwer es hier zu erklären, ich hoffe Sie verstehen mich. D. L., Baden-Württemberg

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Bestandschutz bei Teilsanierung in Wohnbauten

Anpassung oder Bestandsschutz?

Bestandschutz in Altanlage

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”

PP17045

Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!