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Praxisfrage

Einführung von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs)

VDE 0100-420 02/2016 behandelt in Anschnitt 421.7 die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (Anmerkung der Redaktion: auch als Brandschutzschalter oder AFDD bezeichnet). Demnach sind solche Schutzeinrichtungen bereits zwingend in den dort aufgeführten Anwendungsbereichen einzusetzen. Dabei geht es immer um den Schutz des Endstromkreises. In unserem Fall sollen in den Bewohnerzimmern eines Seniorenheimes bestehende Steckdosenstromkreise um weitere Steckdosen ergänzt werden. Dazu werden zum einen Einzelsteckdosen in Doppelsteckdosen erweitert, aber auch zusätzliche Steckdosen von bestehenden Steckdosen aus mit neuen Leitungsverbindungen ergänzt. Auch bestehende Lichtstromkreise werden von der Deckenleuchte aus um eine Wandleuchte erweitert. Hier stellt sich nun die Frage ob in diesem Falle eine Nachrüstung von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen notwendig wird. Würden die Stromkreise nicht erweitert, sondern für Steckdosen und Wandleuchten neue Stromkreis aus der Unterverteilung gezogen, so wäre es aus meiner Sicht zwingend nötig. Der Fall ist hier jedoch etwas anders. Meines Wissens gibt es solche Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen erst von einem einzigen Hersteller auf dem deutschen Markt. Unabhängig vom aktuell geschilderten Problem bin ich etwas erstaunt darüber, das nun in VDE 0100-420 nun bereits zwingend gefordert wird solche Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen einzusetzen. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem es auf dem Markt erst einen einzigen Hersteller gibt, der solche Geräte anbietet. Die Schutzwirkung und Vorteile eines solchen Gerätes stehen außer Frage, jedoch bin ich von der Arbeit der Normungsgremien eher gewohnt, das Gerätschaften erst dann zwingend vorgeschrieben werden, wenn sie längere Zeit auf dem Markt verfügbar sind und vor allem im freien Wettbewerb unter den Herstellern vertrieben werden. Dies scheint mit hier im Moment nicht ganz der Fall zu sein. Insofern ist diese normative Entwicklung zwar grundsätzlich zu begrüßen, unter den genannten Umständen jedoch etwas fragwürdig. M.K., Bayern

Expertenantwort vom 12.10.2016
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Karsten Callondann

Studium der Elektrotechnik. Jahrelange Tätigkeit bei Planung und Projektierung im Anlagenbau. Nach über zehnjähriger Tätigkeit im Bereich der Schadenverhütung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist er seit 2017 für die Zertifizierung von Elektrofachkräften bei der VdS Schadenverhütung GmbH verantwortlich. Mitarbeit in diversen DKE-Normungsgremien.

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