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Praxisfrage

Gelegentliche Geräteprüfungen und Reparaturen

Ich bin gelernter Elektrotechniker mit mehrjähriger Berufserfahrung. Seit Juni 2015 bin ich beim städtischen Bauhof beschäftig und dort als städtischer Arbeiter angestellt. Zu meinem Aufgabenbereich dort gehören kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Nun soll ich, da ich dies schon in meinem vorigen Berufsleben getan habe, auch die Geräteprüfungen für unseren Betriebshof und die Feuerwehr übernehmen. Mein älterer Kollege, der aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr ausführen darf, hat in den vergangenen Jahren in unregelmäßigen Abständen die Prüfung bei uns durchgeführt. Meine Fragen sind

  1. darf ich diese Prüfungen überhaupt durchführen und wer haftet dafür?
  2. darf ich Elektro-Reparaturarbeiten und kleinere Installationen durchführen?
Bisher wurde dies so gehandhabt. Mir geht es nun aber darum, in welchem Umfang ich diese Arbeiten durchführen darf und wie das mit der Haftung aussieht. Wir sind nicht als EFK angestellt und es gibt auch keine EEFK. Im Prinzip wüsste ich gerne, was ich überhaupt an Elektroarbeiten durchführen darf. Zu meinen weiteren Aufgaben gehören neben den Installationen und Reparaturen im Bereich Elektro:
  • Weihnachtsbeleuchtung
  • Märkte
  • Veranstaltungen
Ansonsten flexibler Einsatz vom Rasenmähen bis Winterdienst S. H., Niedersachsen

Expertenantwort vom 25.05.2016
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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