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Praxisfrage

Netzbetreiber fordert Anlagenerneuerung

Auf »www.elektro.net« bin ich auf ein Praxisproblem mit dem Titel Gravierender Eingriff in eine Elektroinstallation gestoßen. Hierzu habe ich eine weitere Frage: Wie verhält es sich, wenn in einem Wohn-/Geschäftshaus die Geschäftsbereiche im Erdgeschoss (EG) erneuert werden, die Wohnungen aber nicht? Die Unterverteilung (UV) des Geschäfts im EG wird nach dem neuesten Standard ausgeführt. Das Netzsystem ist ein TN-S-System. Die Wohnungen (Baujahr vor 1970) werden jeweils mit einer vieradrigen Leitung (PEN) von der Zählertafel abgehend versorgt und besitzen eine eigene UV. Diese UVs sind teilweise ohne RCD, da bislang nicht renoviert wurde, oder beinhalten eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA für das Bad. Nun wurde jedoch die veraltete Zählerverteilung aus dem EG in den Keller versetzt und erneuert. Der Netzbetreiber wies darauf hin, dass alle UVs in den Wohnungen und die dazugehörigen Steigeleitungen dem neuesten technischen Stand angepasst werden müssten (RCDs und fünfadrige Leitungen), da das Austauschen und das Versetzen einen »gravierenden« Eingriff in die Anlage bedeutet. Wie ist Ihre Meinung dazu? M. E., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 23.06.2015
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Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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