Als Teilsanierung einer privaten Wohnung wurde die Elektroinstallation der Küche, sowie der in der Wohnung befindliche Zählerplatz samt Stromkreisverteiler erneuert. Bei den anschließend erfolgten Prüfmessungen, die auch im nicht sanierten Bereich der Wohnräume durchgeführt wurden, wurde an mehreren Schutzkontaktsteckdosen des nicht sanierten Bereiches, ein Fehlen der Schutzleiterfunktion festgestellt. Die Ursache für den Fehler war die fehlende Brücke zwischen dem Nullleiter und dem Schutzleiteranschluss der Schutzkontaktsteckdosen. Die Elektroinstallation ist zweiadrig ausgeführt, Nullleiter hellgrau, Außenleiter schwarz. Aus den vom Mieter der Wohnung erhaltenen Informationen war zu entnehmen, dass die Schutzkontaktsteckdosen vor geraumer Zeit, aus optischen Gründen, gewechselt wurden. Von wem ließ sich nicht mehr klären. In zwei weiteren Wohnungen des Hauses, zu denen wir Zugang hatten, konnten wir feststellen, dass die Elektroinstallation ebenfalls zweiadrig ausgeführt war, Nullleiter hellgrau, Außenleiter schwarz. Als Schutzmaßnahme war die klassische Nullung, mit einer Brücke zwischen dem Nullleiter und dem Schutzleiteranschluss an den Schutzkontaktsteckdosen, festzustellen. Die Farbgebung hellgrau für den Nullleiter und schwarz für den Außenleiter, lässt darauf schließen, dass die Elektroinstallation vor 1965 (einschl. Übergangsfristen und Verlängerungen vor dem 30. Juni 1970) errichtet wurde. Ab 1965 wurde in den Normen der Reihe DIN VDE 0100, für den Nullleiter nicht mehr die Farbe hellgrau verwendet. Hier finden sich nur noch die Aussagen:
- Nullleiter (PEN-Leiter): grün-gelb
- Schutzleiter (PE): grün-gelb
- Mittelleiter: Hellblau