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Praxisfrage

Prüffristen in Hochschule

Prüffristen bei Wiederholungsprüfungen ortsfester Anlagen und Betriebsmittel Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin an einer Hochschule mit der Organisation der Prüfungen der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmittel beauftragt. Die Wiederholungsprüfungen der ortsfesten Anlagen sind bei uns an eine externe Firma vergeben. Nun gab es Meinungsverschiedenheiten bezgl. der Prüffristen. Sowohl in der VDE 0105 als auch in der DGUV Vorschrift 3 und in der TRBS 1201 ist als Empfehlung eine 4-Jahres Frist angegeben, außer in Anlagen" besonderer Art" VDE 0100 Gruppe 700 Der Beauftragte der externen Firma beruft sich auf eine 1-Jährige Frist in allen Anlagen nach VDE 0100 Teil 718 Wie ist hier die Meinung der Experten. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. R. K., Baden-Württemberg

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Elektrische Arbeitsmittel nach TRBS 1201 (1) – Erst- und Wiederholungsprüfung – Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen 

Elektrische Arbeitsmittel nach TRBS 1201 (2) –  Prüffristen, Prüfpersonal und Prüfnorm

An mehrere Parteien vermietete Lagerhalle – Anlagenprüfung

BGV-A3-Prüfintervall überschritten

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”

 pp15104


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