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Praxisfrage

VEFK in der öffentlichen Verwaltung

Seit Beginn meiner Anstellung im Öffentlichen Dienst als Sachbearbeiter Gebäudemanagement stelle ich mir die Frage, ob und wie ich im Falle eines Personen- oder Sachschadens durch die mit Mängeln behaftete Elektroinstallation in den Gebäuden aufgrund meiner Ausbildung mit in die Haftung einbezogen werden kann. Befinde ich mich in der Pflicht diese Missstände regelmäßig zu dokumentieren und an die Verwaltungsleitung zu kommunizieren? Was kann mir als Elektrofachkraft haftungsrechtlich bevorstehen? Aufgrund meiner Ausbildung (Meister im Elektroinstallateurhandwerk) sind einige unserer externen Dienstleister und Planer sowie auch ich der Meinung, dass unsere Verwaltung dringend eine VEFK bestellen muss. Kann diese Leistung auch einem externen Dienstleister übertragen werden und was ist bei der Ausschreibung und Beauftragung (VOL) zu beachten? Wo können hier die Fallstricke liegen und was bedeutet dies unter Umständen für die Verwaltungsleitung / Landrat? Meines Erachtens verfügen wir über einen elektrischen Betriebsteil, der die Bestellung einer solchen Person dringend erforderlich macht. Folgende Anlagentele sind vorhanden:

  • zwei Mittelspannungsschaltanlagen 20kV, die jedoch vom Netzbetreiber gewartet werden.
  • ein Generator 350 kVA zur Versorgung sicherheitsrelevanter Anlagenteile (Beleuchtung, BMZ, FW-Aufzug)
Der monatliche, netzparallele Lastprobelauf des Generators wird durch einen von vier Hausmeistern (Elektrofachkraft) durchgeführt; eine klare Vorgehensweise dafür gibt es nicht und wurde bisher meist nur mündlich an die verschiedenen Hausmeistergenerationen übermittelt. Wie sollte hier in Zukunft vorgegangen werden? Anm.: Unsere Hausmeister werden alle nicht als Haustechniker im Stellenplan geführt. I. M., Hessen

Expertenantwort vom 03.03.2017
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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