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Neue Vornorm zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Elektrisch betriebene optische Sicherheitsleitsysteme

Quelle: Fotolia/fotomek
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Außer Betracht lässt diese Norm dabei die Barrierefreiheit. Optische Sicherheitsleitsysteme sind nicht als Ersatz für eine gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsbeleuchtung!

Der Betrieb des optischen Sicherheitsleitsystems ist jeder Zeit sicherzustellen. Dadurch müssen auch weitere Maßnahmen geschaffen werden! Zum Beispiel ist bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, die Energieversorgung weiter aufrechtzuerhalten. Normativ betrachtet nennt man diesen Begriff Stromquelle für Sicherheitszwecke.

Die Versorgung kann man durch zwei verschiedene Varianten realisieren. Einmal durch eine zusätzliche Stromquelle für Sicherheitszwecke, bei der die Anforderungen nach der DIN VDE 0100-560 einzuhalten sind. Oder aber durch einer Einzelbatterie, die den Anforderungen der DIN EN 60598-2-22 (VDE 0711-2-22) entsprechen müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Betriebsdauer. Hierfür wird die DIN VDE V 0108-100-1 angewendet.

Bei einer niedrig montierten Sicherheitsleuchte wird der Rettungsweg ausgiebig ausgeleuchtet. Damit sind Hindernisse frühzeitig erkennbar und Arbeitsunfälle werden dabei vermieden.

Natürlich spielt auch die Anordnung eine wesentliche Rolle. Die Montage erfolgt im unteren Bereich des Rettungsweges. Vorzugsweise so, dass die Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegt. Eine Alternative wäre ebenfalls, sie im Boden des Rettungsweges einzubringen.

Beträgt die Rettungswegbreite mehr als 3,6 m sind die Lichtmarkerketten an beiden Seiten des Rettungsweges anzubringen. Außerdem ist ein Abstand von maximal 10 m einzuhalten. Dies gilt auch bei jeder Änderung der Fluchtrichtung!

Die Norm setzt auch zusätzliche Anforderungen an dynamisch elektrisch betriebenen optischen Sicherheitsleitsystemen fest.

Als Standardrichtung sollte man den ersten Rettungsweg auswählen. Als sinnvoll bewährt dabei hat sich die Anordnung des Rettungsweges an die bereits vorhandene Sicherheitsbeleuchtung.

Finden Abweichungen von der Standardrichtung statt sind weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Durch z.B. einem Blinken oder Blitzen an oder bei hinterleuchtenden Sicherheitszeichen und Lichtmarkerketten wird die Wahrnehmbarkeit weiter erreicht. Die dargestellten Richtungsangaben müssen eindeutig erkennbar und keinen Widerspruch bilden.

Auch das Thema Dokumentation behandelt die Norm. Es ist eine Übersichtszeichnung zu erstellen und bei der Anlage des Sicherheitsleitsystems zu hinterlegen. Zu berücksichtigen sind dabei alle Leuchten, Lichtmarker und Hauptkomponenten. Bei späteren Änderungen an der Anlage ist dies erneut zu dokumentieren.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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