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Praxistipps für Unternehmer/-innen

Gesunde Mitarbeiter für gesunde Unternehmen

Der demografische Wandel trifft die ­Unternehmen im Elektrohandwerk nicht nur durch die kleiner werdende Zahl an ausbildungswilligen und -fähigen jungen Menschen. Denn wenn immer weniger junge Mitarbeiter in ein Unternehmen hineinwachsen, altert die Stammbelegschaft überdurchschnittlich. Auch wenn die Ausbildungszahlen zuletzt wieder leicht gestiegen sind, kann man davon ausgehen, dass etwa die Hälfte der Beschäftigten im Elektrohandwerk in zehn Jahren 50 Jahre und älter sein wird.

Das hat natürlich Auswirkungen auf das verfügbare Personal. Die Statistiken ­zeigen, dass ältere Arbeitnehmer zwar seltener krank sind, aber wenn sie es sind, dann fallen sie deutlich länger aus. Der Gesundheitsförderung kommt damit eine immer größere Bedeutung zu.

Die IKK classic will nun zusammen mit dem Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW dieses brisante Thema angehen. Mit der Weiterbildung zum »Gesundheitscoach im ­Betrieb« wird in einem Pilotprojekt nach Wegen gesucht, das Elektrohandwerk beim Thema Gesundheit der Mitarbeiter zu unterstützen.

Der Aufwand für den Arbeitgeber ist dabei relativ gering. Der als Gesundheitscoach ausgewählte Mitarbeiter erhält durch die IKK classic eine kostenlose zweitägige Schulung, für die er frei gestellt werden muss, und drei Mal jährlich findet ein Austausch zwischen dem Betriebs­inhaber, dem Gesundheitscoach und dem Gesundheitsmanager der IKK classic statt. Interessierte Betriebe können sich beim Unternehmerverband Handwerk NRW oder beim Fachverband NRW ­melden.

Qualifizierung zu Ausbilder/innen in Klein- und Kleinstunternehmen

In Folge mangelnder zeitlicher und finanzieller Kapazitäten fällt es dem Personal von Klein- und Kleinstunternehmen häufig schwer, die Schulung »Ausbildung der Ausbilder« (AdA) und die anschließende Kammerprüfung zu absolvieren. Hier setzt die BMBF-Initiative »Qualifizierung zukünftiger Ausbilderinnen und Ausbilder in Klein- und Kleinstunternehmen« an. Ziel ist es, rund 6000 Personen dieser Unternehmen durch die Förderung einer Teilnahme an AdA-Seminaren auf die Prüfung im Rahmen der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vorzubereiten. Die Förderung durch die Mittel des BMBF umfasst sowohl die Lehrgangs- als auch die Prüfungsgebühren. Mit der Durchführung beauftragt wurden die Eckert Schulen aus Regens­tauf.

www.eckert-schulen.de

Unwirksame Klauseln in Werkverträgen

Formularklauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Werkverträgen, hier beim ­Bauvertrag, geben immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Klauseln werden dann vom Gericht dahingehend einer Überprüfung unterzogen, ob dieselben mög­licherweise eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners darstellen. Im vorliegenden Fall ging es um eine unangemessene Verknüpfung der Ablösung von Sicherheitseinbehalten mit der Gewährleistung. Die Ablösung des Sicherheitseinbehalts an zusätzliche Bedingungen zu knüpfen, ist nach einem BGH-Urteil nun unwirksam. Denn diese Einschränkung führte dazu, dass die Ablösung des Sicherheitseinbehalts erst nach vollständiger Beseitigung der im Abnahmeprotokoll festgestellten Mängel bzw. fehlende oder fehlerhafte Leistungen, erfolgen kann.

www.ra-mff.de

Krankenversicherung: Mindestbeiträge sinken

Bislang gingen die Krankenkassen bei Selbstständigen immer von einem fiktiven Einkommen von 2284,00 € im Monat aus. Das machte einen Betrag zwischen 400,00 € und 420,00 € ­monatlich für Krankenkasse und Pflegeversicherung aus. Dieses (fiktive) Mindesteinkommen wurde zum 1.1.2019 auf 1142,00 € halbiert. »Entsprechend wird der Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf ca. 200,00 € / 210,00 € sinken«, erklärt uns Steuerberater Roland Franz. Die Entscheidung der Bundesregierung basierte auf dem Fakt, dass viele Selbstständige den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch unter größten Mühen erwirtschaften können.

www.franz-partner.de
Über den Autor
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Dipl.-Kommunikationswirt Roland Lüders

Redaktion »de«

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