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Neue VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100

TAB-ula rasa

Andreas Stöcklhuber
Andreas Stöcklhuber
Tabula rasa bedeutet in etwa »reinen Tisch« machen. Das trifft auf eine neu eingeführte VDE-Anwendungsregel zu. Zum 1.4.2019 tritt die VDE-AR-N 4100 in Kraft. Was man im Strom der kontinuierlichen Normenänderungen mit einem Achselzucken zur Kenntnis nehmen könnte, verdient einen etwas genaueren Blick. Denn ­dahinter verbirgt sich eine tiefer greifende Umwälzung.

Die neue Anwendungsregel tritt nämlich an die Stelle der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber. Die TAB gibt es zwar weiterhin, allerdings ­regeln diese nun nur mehr die administrativen Angelegenheiten wie etwa die Anmeldeprozesse, auch wenn sie z. T. noch ergänzende technische Erläuterungen zu der 4100 enthalten. Alle technischen Aspekte definiert nun die VDE-AR-N 4100, und zwar – das ist die gravierende Änderung – bundeseinheitlich. Künftig kann also nicht mehr jeder Energieversorger sein regionales Süppchen kochen – ein großer Vorteil für alle diejenigen Betriebe, die in mehreren Versorgungsgebieten tätig sind.

Es bleibt abzuwarten, ob der ein oder andere Energieversorger ver­suchen wird, in seine TAB weiterhin technische Anforderungen hineinzuschmuggeln. Doch klar ist: Technisch verbindlich ist ausnahmslos die VDE-AR-N 4100. Diesen Vorrang von VDE-Anwendungsregeln gegenüber den TAB bei technischen Fragestellungen hatte der Bundes­gerichtshof bereits 2015 in einem Urteil bestätigt.

Einen Wermutstropfen hat die Neuerung: Die Übergangsfrist ist mit dem 26.4.2019 extrem kurz. Das liegt daran, dass bei dieser die Energie betreffenden Regelung die EU den 27.4.2019 als spätest möglichen ­Einführungszeitpunkt definiert hat. Und da es bei der Erstellung der Anwendungsregel zu unzähligen Einsprüchen und Konflikten gekommen ist, zog sich die Veröffentlichung ungewöhnlich in die Länge.

Welche technischen Neuerungen die VDE-AR-N 4100 mit sich bringt, lesen Sie im Beitrag »Neue VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) in Kraft«. Ergänzend empfiehlt sich der Besuch einer Tagesschulung, wie sie die Innungen, Landesinnungs­verbände und verbandsnahen Schulungsstätten anbieten.
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