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Anforderungen der Elektromobilität in Gebäudeplanung berücksichtigen

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Bild: Ralf Wagner
Bild: Ralf Wagner
Die Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

VDI 2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 »Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik«, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2  »Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden –  Hinweise für die Elektromobilität« ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Juni 2019 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von 94,50 € beim Beuth Verlag in Berlin bestellt werden. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2019.
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