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Neue Norm zu Überwachungsanlagen

Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten

Quelle: Fotolia/fotomek
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Verwendet wird eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) für in Not geratene Personen bei gefährlichen Alleinarbeiten durch Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Personenalarmen um unverzüglich Hilfe herbeizurufen. Dieser Personenalarm wird drahtlos zu einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) übertragen.

Zu den wesentlichen Änderungen zur Vorgängernorm zählt die zyklische Wiederholung der akustischen Signalisierung bei Nichtverfügbarkeit des Übertragungssystems. Die Verfügbarkeit des Übertragungssystems ist kontinuierlich durch das Personen-Notsignal-Gerät (PNG) zu überwachen.

Die Nichtverfügbarkeit eines Übertragungssystems wird durch das PNG deutlich akustisch signalisiert. Die akustische Signalisierung ist zyklisch zu wiederholen. Steht das Übertragungssystem wieder zur Verfügung, kann die akustische Signalisierung automatisch beendet werden.

PNG müssen nach Auslösung eines Personenalarms die Alarmdaten an die PNEZ übertragen. Die Übertragung der Alarmdaten an die PNEZ sind zyklisch so lange zu wiederholen, bis eine Empfangsbestätigung der PNEZ empfangen wird (Zyklus ≤ 1 min). Dabei ist unverzüglich ihre Lokalisierung zu ermöglichen und die Anlage muss in einen Alarmzustand wechseln, der nur über ein Rücksetzen des Alarms wieder verlassen werden darf.

Die Betätigungseinrichtungen von PNG müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Für die Notsignaltaste ist die Farbe »Rot« zu verwenden. Die PNG sind entsprechend zu gestalten, dass sie zuverlässig betätigt werden können. Betätigungseinrichtungen werden unverwechselbar angebracht und gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert.

Jeder PNA sind Dokumentationen und Informationen beizufügen, die unter Berücksichtigung des Ausbildungs- und Kenntnisstands des Anwenders die sichere Anwendung des Produkts ermöglichen. Die Informationen, die auf den Produkten oder in den Dokumentationen gegeben werden, müssen für den vorgesehenen Anwender lesbar und in der Landessprache verständlich sein. Die Angaben sollten nach Möglichkeit durch Symbole dargestellt werden. Nicht genormte Symbole sind zu erläutern.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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