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Nur »intelligent«, oder auch sinnvoll?

»Intelligente« Messsysteme

Smart-Meter-Gateways von drei verschiedenen Herstellern haben nun die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass bei Verbrauchern so genannte »intelligente Messsysteme« installiert werden. Verpflichtend ist der Einbau bei einem Jahresstromverbrauch zwischen 6000 kWh und 100.000 kWh. Bei einem Verbrauch kleiner 6000 kWh kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob er solch ein System einbaut. Ebenfalls verpflichtend ist der Einbau ­
bei Erzeugungsanlagen über 7 kW.

Das »intelligente Messsystem« besteht prinzipiell aus einer so genannten »modernen Messeinrichtung« (also ein Smart Meter) in Kombination mit dem Smart Meter Gateway. Dieses Gateway verbindet das öffentliche Versorgungsnetz mit den Verbrauchern (z. B. dem Smart Home) und dezentralen Erzeugern (z. B. der PV-Anlage). Ziel ist es, die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben. Das soll unter anderem dadurch gelingen, dass über das Smart Meter Gateway gezielt steuerbare Verbrauchseinrichtungen angesprochen werden können, um etwa bei einer hohen regenerativen ­Erzeugung diesen Strom für Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen zu nutzen. Davon gibt es heute rund 1 Mio. Anlagen, künftig können vermehrt zum Beispiel E-Ladestationen hinzukommen.
Bis zu 100 € pro Jahr kann der Messstellenbetreiber dem Verbraucher für das ­intelligente Messsystem in Rechnung stellen, falls der Verbrauch zwischen 6000 kWh und 10.000 kWh liegt. Ob sich das für den Verbraucher rechnet? Wer beispielsweise seine Wärmepumpe schon mit einem besonderen Tarif ­betreibt, hat bereits die entsprechende technische Infrastruktur, hier ergeben sich also zunächst einmal keine Verbesserungen für den Kunden. 

Gibt es keine Großverbraucher wie eine Wärmepumpe und kommt man trotzdem über 6000 kWh, so stellt sich für den Verbraucher erst recht die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Gerne wird dann das Beispiel der Waschmaschine zitiert, die ja nachts laufen könnte, wenn der Strompreis ‒ sofern es irgendwann einmal tatsächlich lastvariable Tarife geben sollte ‒ deutlich günstiger ist. Sinnvoll? Moderne Waschmaschinen brauchen weit unter 1 kWh pro Waschgang. Sollte das Gerät tatsächlich jede Nacht laufen, käme man auf maximal 300 kWh pro Jahr. Nur rund 25 % des Strompreises sind variabel. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 ct/kWh ergibt sich ­also eine maximale Ersparnis von 7,5 ct/kWh. 300 kWh = 22,50 €. Trotzdem kann der Einsatz von Smart Meter Gateways sinnvoll sein, ­etwa aus Gründen der Netzstabilität. Man sollte dann nur nicht so tun, als profitiere jeder Kunde davon.

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Dipl.-Ing. Andreas Stöcklhuber

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