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Austausch von Rauch- und Thermoschaltern

Zulassungskonforme Instandhaltung von Feststellanlagen

Hekatron Feststellanlagen
Die Retrofit-Austauschprodukte für Feststellanlagen sind gemäß aBG sowie abZ zugelassen

(Bild: Hekatron)

Die allgemeine Bauartgenehmigung hat Auswirkungen auf den Austausch von Rauch- und Thermoschaltern in Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse. Durch dieses neue Zulassungsverfahren des Deutschen Instituts für Bauchtechnik (DIBt) gibt es zukünftig eine Unterscheidung zwischen Meldern, die auf Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und Meldern, die auf Basis der neuen allgemeinen Bauartgenehmigung eingesetzt werden.

Die Begründung für die diese Unterscheidung: Bisher waren Brandmelder in der abZ gemeinsam mit der Auslösevorrichtung zugelassen. In der aBG sind die Brandmelder nur noch als Melder ohne die Auslösevorrichtung DIBt-zugelassen. Die Auslösung wird nun von der Steuerung der Feststellanlagen, z.B. der Hekatron FSZ Basis übernommen.

Damit diese Feststellanlagen gemäß der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung weiterhin zulassungskonform sind, müssen bei einem Meldertausch immer die Retrofit-Austauschprodukte von Hekatron Brandschutz eingesetzt werden. Die passenden und nach den neuen Vorgaben zugelassenen Produkte stehen seit Januar 2020 zur Verfügung. Damit sind Verbauer von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse rechtlich mit diesen Produkten immer auf der sicheren Seite.

Im Zuge dieser Neuerung hat Hekatron Brandschutz auch gleich den Austauschprozess vereinfacht: Die Rauch- und Thermoschalter können nun über die bekannten Stellen entsorgt werden, statt sie an Hekatron zurückzusenden.

Über die Firma
Hekatron Vertriebs GmbH
Sulzburg
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