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Wegen Corona: Bis zu 1500 € möglich

Steuerfreiheit für Sonderzahlung an Arbeitnehmer

Corona-Sonderzahlung: Bis 1500€ steuerfrei
Corona-Sonderzahlung: Bis 1500€ steuerfrei

(Bild: AdobeStock / wladimir1804)

Die Leistung des Arbeitgebers kann in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen erfolgen und ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden: Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (KuG) fallen nicht unter diese Regelung.

Das Schreiben des Ministeriums finden Sie hier im Original

Details zu der Regelung und weitere Steuertipps gibt es auf einer FAQ-Seite des ZDH.

Informationen zur Coronavirus-Krise

Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

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