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Neue Norm zu Primärbatterien

Sicherheit von Lithium-Batterien

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Dieser Teil legt Prüfungen und Anforderungen für Lithium-Primärbatterien fest, damit der sichere Betrieb im bestimmungsgemäßen Gebrauch und mögliche Fehlanwendung nahezu ausgeschlossen werden können.

Folgende Änderungen gegenüber der Vorgängernorm vom September 2019 wurden vorgenommen:

  • Überarbeitung der Kriterien einer Explosion;
  • Ergänzung von Prüfadaptern für die Überentladungsprüfung der Batterietypen FR14505 und FR10G445;
  • Ergänzung des neuen Abschnitts 5.1 „Gültigkeit der Prüfungen“;
  • Überarbeitetes Piktogramm E in Tabelle D.1;
  • Ergänzung von Anhang E mit Anforderungen an die kindergesicherte Verpackung von Knopfzellen;
  • Ergänzung von Anhang F mit Empfehlungen zur Verwendung des Sicherheitszeichens VON KINDERN fernhalten.


Lithium-Batterien werden nach ihrer chemischen Zusammensetzung (Anode, Kathode, Elektrolyt) sowie dem inneren Aufbau (rund oder gewickelt) eingeteilt. Üblicherweise sind diese Batterien in zylinder-, knopf- oder quaderförmiger Gestalt erhältlich.

Dabei sind alle möglichen relevanten Sicherheitsaspekte zu beachten, unter anderem:

  • Eine abnormale Temperaturerhöhung über den vom Hersteller festgelegten kritischen Wert sollte besonderen Wert gelegt werden.
  • Der Temperaturanstieg in der Batterie muss durch eine Konstruktionsweise geregelt werden, die den Stromfluss begrenzt.
  • Lithiumzellen und -batterien sind so zu konstruieren, dass ein innerer Überdruck entweichen kann.

Beim Einbau einer Lithium-Primärbatterie in einen Stromkreis, der von einer unabhängigen Hauptstromquelle gespeist wird, müssen Schutzeinrichtungen zum Einsatz kommen, die das Laden der Primärbatterie von der Hauptstromquelle verhindern, z. B.:

  • eine Sperrdiode und ein strombegrenzender Widerstand;
  • zwei Sperrdioden in Reihenschaltung;
  • Schaltungen mit einer ähnlichen Sperrfunktion, die auf zwei oder mehr unabhängigen Schutzeinrichtungen beruht;

Voraussetzung für die letzte Bedingung ist, dass die erste Schutzeinrichtung den Ladestrom der Lithium-Batterie auf den vom Hersteller festgelegten normalen Rückstrom begrenzt.

Die Schaltung ist so auszulegen, dass mindestens eine der beiden Schutzeinrichtungen betriebsfähig bleibt, wenn ein beliebiges Bauelement der Schaltung ausfällt.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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