Home Sicherheit+Kommunikation Sicherheit+Kommunikation Übertragung von Alarmmeldungen

Veränderungen beim Mobilfunk

Übertragung von Alarmmeldungen

Bei der Mobilfunkübertragung von Alarm- und Störungsmeldungen aus Einbruch- und Brandmeldeanlagen gibt es Neuerungen, die ein Umdenken erfordern
Bei der Mobilfunkübertragung von Alarm- und Störungsmeldungen aus Einbruch- und Brandmeldeanlagen gibt es Neuerungen, die ein Umdenken erfordern

(Bild: Bosch)

Bereits die Umstellung des Telefonnetzes auf Next-Generation-Network (All-IP) im Jahr 2018 erforderte eine technische Neuausrichtung, woraufhin viele Übertragungseinrichtungen festnetzseitig gegen IP-fähige Geräte getauscht wurden. Als Mobilfunkweg kam weiterhin das GSM-Netz zum Einsatz – hier gibt es nun Änderungen.

Das BHE-Infopapier »Veränderungen bei der Mobilfunkübertragung« veranschaulicht die aktuellen VdS-Richtlinien zur Alarmübertragung, laut derer nur noch IP-fähige Netze zugelassen sind. Es zeigt auf, welche Datenübertragungsverfahren nicht mehr zukunftssicher sind und was bei der Überprüfung von Bestandsanlagen zu berücksichtigen ist. Des Weiteren beleuchtet das Papier mögliche Schwachstellen bei der Datenverbindung und informiert in diesem Zusammenhang über das BHE-Sicherheitsnetzwerk, das exklusiv für BHE-Mitgliedsunternehmen entwickelt wurde, um das Risiko für Ausfälle bei der Übertragung von Alarm- und Störungsmeldungen zu reduzieren.

Das Papier gibt es zum Download unter:

www.bhe.de/veraenderungen-mobilfunkuebertragung

Über die Firma
BHE Bundesverband
Brücken
Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!