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Neue VDI-Richtlinie

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Für die Integration von Ladestationen in Gebäuden wurde die neue VDI 2166 Blatt 2 entwickelt
Für die Integration von Ladestationen in Gebäuden wurde die neue VDI 2166 Blatt 2 entwickelt

(Bild: Ralf Wagner)

Die Planungshilfe richtet sich vor allem an Planer, Architekten und Bauherren, da die Ladeplätze am einfachsten in Neubauten integriert werden können. Die Richtlinie gibt aber auch Planungshilfen für Bestandsgebäude. VDI 2166 Blatt 2 beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Sie gibt eine Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge wie E-Roller und E-Bikes. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen, sowie Hinweise zur technischen Einbindung von Ladestationen für PKW je nach Gebäudetyp gibt die Richtlinie auch Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe. Herausgeber der VDI 2166 Blatt 2 »Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität« ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

Die Webseite des VDI erreichen Sie hier.

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