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Neue Norm zu Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Die genannten Anlagen sind Teil eines Sicherungskonzeptes, für dessen Abstimmung und Aufrechterhaltung der Betreiber verantwortlich ist. Der Errichter sollte den Betreiber
bereits bei der Planung und später in der Errichtung ein schlüssiges betreiberseitiges Gesamtkonzept liefern. Die Erstellung eines Sicherungskonzeptes ist für die Grade 3 und 4 verbindlich, für die Grade 1 und 2 wird dies empfohlen, mindestens sind jedoch die Schutzziele festzulegen und zu dokumentieren.

Die einzelnen Grade sind dabei wie folgt definiert:

  • Grad 1: Einbruchmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen/Überfallmeldeanlagen für geringes Risiko;
  • Grad 2: Einbruchmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen/Überfallmeldeanlagen für geringes bis mittleres Risiko;
  • Grad 3: Einbruchmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen/Überfallmeldeanlagen für mittleres bis hohes Risiko;
  • Grad 4: Einbruchmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen/Überfallmeldeanlagen für hohes Risiko.

Um ein Sicherungskonzept erstellen zu können, ist zuvor durch den Betreiber eine Bedrohungsanalyse und Schutzzielfestlegung durchzuführen. Diese ist für die Konzeption der EMA, ÜMA, EMA/ÜMA heranzuziehen.

Das Sicherungskonzept muss die Anlage als Teil einer dreigliedrigen Sicherheitsstrategie beinhalten. Die Strategie besteht aus:

  • baulichen Maßnahmen zum Erreichen eines hinreichenden Widerstandszeitwertes;
  • elektronischen Maßnahmen zur rechtzeitigen Erkennung von Einbruchversuchen;
  • organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des sicheren Betriebes und zur situationsgerechten Reaktion im Alarm- oder Störungsfall.

Das Sicherungskonzept hat das Zusammenwirken der drei strategischen Bestandteile in Bezug auf die konkreten Gegebenheiten und Maßnahmen sicherzustellen.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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