Home Elektroinstallation Normen und Vorschriften Schutzmaßnahmen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Technischer Hinweis – Merkblatt DVGW GW 661: 2020-09

Schutzmaßnahmen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

placeholder

(Bild: Fotolia/fotomek)

Anwender, die Anforderungen an den Explosionsschutz im Bereich der Gasversorgung benötigen, suchen hier leider vergebens. Hierfür gilt das DVGW-Merkblatt G 440 »Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas«

Dieses Merkblatt kann von Gas- und Wasserversorgungsunternehmen als Hilfe genutzt werden, um entsprechende unternehmensinterne Betriebsanweisungen zu erstellen. Dabei ist aber die die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 grundsätzlich zu beachten. Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung bietet die DGUV Information 203-005.

Gegenüber der Vorgängerversion von 2013 fand eine Optimierung bzw. eine Angleichung an berufsgenossenschaftliche Publikationen statt.

In allen Stromkreisen ist eine Schutzmaßnahme der DIN VDE 0100-410 anzuwenden.

Bei Verwendung einer unbekannten vorhandenen festen Installation sind elektrische Betriebsmittel nur mit geeigneten zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu betreiben. Nähere Informationen gibt die DGUV-Informationen 203-006 wieder.

Wenn ortsfeste Übergabepunkte fehlen, können Stromerzeuger zur netzunabhängigen Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen als Hilfe dienen. Diese sind so auszuwählen, dass das Leistungsvermögen und die Betriebseigenschaften den zu erwartenden Anforderungen standhalten.

Stromerzeuger müssen Schutzeinrichtungen enthalten. Je nach Bauart des Stromerzeugers sind vor dem Anschließen elektrischer Verbrauchsmittel weitere Schutzmaßnahmen notwendig. Werden als Schutzmaßnahme Trenntransformatoren eingesetzt, sind diese außerhalb der gefährdeten Bereiche zu positionieren.

Grundsätzlich unterscheidet dieses Merkblatt zwischen sternpunktisolierten mobilen Stromerzeugern und nicht sternpunktisolierten Stromerzeugern. Es versteht sich von selbst, dass die Aggregate zu kennzeichnen sind.

Wenn es sich um einen sternpunktisolierten Stromerzeuger handelt ist hierfür ein Tiefenerder notwendig, der aber nicht die Schutzmaßnahme beeinträchtigt. Sinn und Zweck ist es die leitfähige Umgebung (Erdreich) mit dem Potentialausgleich zu verbinden.

Nicht sternpunktisolierte Stromerzeuger werden dabei behandelt wie eine unbekannte feste Installation. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist von einer Elektrofachkraft vorzunehmen und zu überprüfen.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!