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Fluchtwege beleuchten und kennzeichnen

Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsbeleuchtung

Bild 1:  Rettungs­zeichenleuchten mit grünen Pikto­grammen kennzeichnen den Fluchtweg
Bild 1: Rettungs­zeichenleuchten mit grünen Pikto­grammen kennzeichnen den Fluchtweg

Zunächst ist zwischen den verschiedenen Begrifflichkeiten zu unterscheiden. Wir sprechen einerseits von Sicherheitsleuchten, die für eine ausreichende Ausleuchtung des Fluchtwegs bei Stromausfällen sorgen (mindestens 1 lx am Boden der Mittellinie), andererseits gibt es Rettungszeichenleuchten mit grünen Piktogrammen, die den Fluchtweg kennzeichnen (Bild 1). Letztere untergliedern sich wiederum in beleuchtete und hinterleuchtete Zeichen. Wichtig wird diese Unterscheidung für die Bestimmung der Erkennungsweite.

Erkennungsweite und optimale Sichtbarkeit

Die Erkennungsweite, also die maximale Blickdistanz zu einem Rettungszeichen, lässt sich durch eine einfache Rechnung ermitteln. Es genügt, die Höhe h eines Rettungszeichens mit dem Distanzfaktor zu multiplizieren. Dieser beträgt für beleuchtete Zeichen 100 und für hinterleuchtete Zeichen 200, wie in der Norm DIN EN 1838 festgelegt. Bei einem 10 cm hohen Zeichen ergäbe das dann konkret 10 m beziehungsweise 20 m maximale Erkennungsweite.

Für eine gute Wahrnehmbarkeit der Rettungszeichen ist darüber hinaus aber noch ein weiterer Faktor von Bedeutung, und zwar der Winkel, mit dem ein Betrachter auf ein Zeichen schaut. Nach den Regeln der Trigonometrie wird dieser umso größer, je näher sich der Betrachter am Zeichen befindet.

Für eine optimale Wahrnehmbarkeit soll der Winkel von 20° gegenüber der Horizontalen nicht überschritten werden. Da sich Menschen innerhalb des Fluchtweges bewegen, stellt sich natürlich die Frage, an welchem Punkt diese Bedingung erfüllt sein muss. Hier hat es sich als allgemeiner Konsens herausgestellt, die 20° auf den kürzesten Abstand zum Rettungszeichen zu beziehen, an dem ein Fluchtweg betreten werden kann.

Man stelle sich also einen Flur mit mehreren Türen vor, an dessen Ende sich ein Notausgang befindet. Jede dieser Türen stellt somit einen Zugang zum Fluchtweg dar und es müssen dort die beiden Bedingungen erfüllt sein, dass die Entfernung zum Rettungszeichen innerhalb der Erkennungsweite liegt und der Betrachtungswinkel maximal 20° beträgt (Bild 2). Je nach baulichen Gegebenheiten, etwa Länge des Flurs, kann es also nötig sein, dort mehrere Rettungszeichen in gerader Linie anzubringen.

Leuchtdichte und pulsierende Leuchten

In einem Flughafen oder einem Einkaufszentrum mit allerhand leuchtenden Anzeigen kann es für die Piktogramme schwer werden, hervorzustechen. Deshalb sollten die Rettungszeichen eine Leuchtdichte von mindestens 500 cd/m² im Weißbereich haben. Denn auch im Evakuierungsfall ohne Netzunterbrechung müssen Gebäudenutzer die Beschilderung immer gut erkennen können.

Ferner fordern die Normen für Rettungszeichen eine gleichmäßige Ausleuchtung. Moderne Lichtleitertechnologien verbessern dank sehr hoher Gleichmäßigkeit die Erkennbarkeit zusätzlich. Um eine noch bessere Sichtbarkeit bei Vorhandensein von leuchtenden Anzeigen und damit eine höhere Sicherheit zu erreichen, gibt es mittlerweile auch pulsierend leuchtende Rettungszeichen. Sie nutzen den bekannten Effekt, dass pulsierende Leuchtelemente auch außerhalb des Hauptblickfeldes besondere Aufmerksamkeit hervorrufen. Ihre Installation ist allerdings eine freiwillige Maßnahme und nicht in einer Norm gefordert.

Sie dürfen jedoch nie ganz erlöschen, also wechseln die pulsierenden Leuchten zwischen schwächerem und stärkerem Licht. Diese individuell programmierbare Funktion kann manuell oder automatisch aktiviert werden, um auf einen voreingestellten Auslöser wie einen Feueralarm, einen Panik­taster oder ein anderes System zu reagieren.

Rettungszeichen richtig platzieren

Neben Entfernungen und Winkeln, die die Wahrnehmbarkeit beeinflussen, ist für die Platzierung der Rettungszeichen (woran sich später auch die der Sicherheitsbeleuchtung orientiert) der Verlauf eines Fluchtwegs entscheidend. Zunächst sollte man den Fluchtwegeplan zu Rate ziehen, auf dem alle Routen zu einem definierten sicheren Bereich verzeichnet sind. Dann sollte bei jeder Richtungsänderung des Fluchtwegs ein Rettungszeichen angebracht werden. Das gleiche gilt, wenn sich zwei Routen kreuzen.
Ist anhand der Bedingungen zur Wahrnehmbarkeit und diesen Regeln die Anzahl und Platzierung der Rettungszeichenleuchten ermittelt, kann man nach einer Faustregel die ungefähre Anzahl der Sicherheitsleuchten ermitteln: in der Regel wird diese doppelt so hoch sein, wie die der Rettungszeichen (Verhältnis ein Drittel zu zwei Dritteln).

Daneben spielen bei der exakten Positionierung der Leuchten weitere Faktoren eine Rolle: Wie zum Beispiel die Lichtverteilung zusammen mit dem Lichtstrom der Leuchte, die Montagehöhe sowie mögliche Montagepositionen im Zusammenspiel mit der Architektur und anderen Gewerken. Außerdem gibt es in Fluchtwegen hervorzuhebende Bereiche, die ebenfalls gekennzeichnet werden müssen. Dabei kann es sich etwa um Feuerlöscher, Brandmelder, Verbandkästen oder ähnliches handeln, die durch Sicherheits­zeichen hervorgehoben werden und gemäß DIN EN 1838 mit 5 lx vertikal beleuchtet werden müssen.

Es versteht sich von selbst, dass die Beleuchtung der Fluchtwege auch bei einem Stromausfall sichergestellt werden muss. Zur Absicherung ihrer Anlagen können Gebäude­betreiber zwischen Zentral- oder Einzelbatteriesystemen wählen. Pauschalisierend lassen sich zwischen diesen beiden Arten keine Vor- und Nachteile ausmachen. Welches System zum Einsatz kommt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Besonders für große Gebäude ist der Einsatz eines Systems zu empfehlen, das sich mit einer Visualisierungssoftware wie »Vision-Guard« koppeln lässt. Mit solchen Lösungen können Betreiber auch in großen Gebäudekomplexen den Überblick über das komplette System behalten, bis auf die Ebene jeder einzelnen Leuchte hinunter. Gleichzeitig wird der Zustand der Batterien überwacht und alle Informationen werden an zentraler Stelle gebündelt. Die webbasierte Client-Server-Struktur erlaubt den Einsatz von beliebigen aktuellen Webbrowsern, die Bestandteil eines jeden PC-Arbeitsplatzes sind. So wird keine spezielle proprietäre Client-Software benötigt, die extra mit Administrationsrechten installiert werden müsste. Das spart Zeit und die Einbindung eines IT-Spezialisten.

Über den Autor
Autorenbild
Kevin Knust

Field Product Manager Life Safety Division, Eaton/CEAG Notlichtsysteme GmbH, Soest

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