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ZVEH sieht weiteres Optimierungspotential

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

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(Bild: Bild: Pixabay – congerdesign)

In der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde unter anderem beim Weiterbetrieb bereits ausgeförderter PV-Anlagen nachgebessert. Hintergrund ist, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb dieser Anlagen ab 1. Januar 2021 – das hatte auch der ZVEH immer wieder kritisiert – ohne eine Nachbesserung nicht gewährleistet gewesen wäre. Der am 14. Dezember 2020 erarbeitete Kompromissvorschlag soll noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Vorgaben beim Eigenverbrauch abgeschwächt

Nachgebessert hat die Große Koalition zum einen beim Thema »Eigenverbrauch«. So muss künftig Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW im Umfang von 30 MWh pro Jahr erzeugt wird, keine EEG-Umlage gezahlt werden. Zudem wurde die Verpflichtung zur Installation intelligenter Messeinrichtungen (Smart Meter) für kleine Anlagen deutlich abgeschwächt und der Schwellenwert von 1 kWp auf 7 kWp erhöht. Der ZVEH begrüßt dies  weil damit die Nutzung selbst produzierten Stroms unterstützt wird.

So hatte der ZVEH noch im September 2020 im Rahmen einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Einbau, insbesondere bei kleineren PV-Anlagen, Kosten verursacht hätte, die in keinem Verhältnis zu den durch die Anlage generierten Einsparungen stehen. Zwar ist der Rollout intelligenter Messeinrichtungen unverzichtbar, um Stromnetze im Rahmen der Energiewende zu digitalisieren. Eine Installation ist nach Ansicht des ZVEH jedoch erst ab einem Schwellenwert von 30 kW wirtschaftlich vertretbar und verhältnismäßig.

Quartiersansatz gestärkt

Positiv bewertet die elektrohandwerkliche Organisation zudem, dass bei der Regelung zum Mieterstrom endlich der Quartiersansatz umgesetzt wird. So darf Strom, der von einem Gebäude mit Solaranlage produziert wird, künftig innerhalb des Quartiers, in dem sich dieses Gebäude befindet, geliefert und verbraucht werden. Der Quartiersansatz wurde damit maßgeblich erweitert.

Ausbaupfade definieren

Trotz zahlreicher Verbesserungen moniert der Verband, dass die EEG-Novelle zwar wichtige Regelungslücken behebt und einige Marktbarrieren aufhebt: Der dringend notwendige Impuls für den Ausbau Erneuerbarer Energien gehe von ihr jedoch nicht aus. Um das zu erreichen, bedarf es nach Ansicht des ZVEH zeitnah einer Anhebung des Anteils an Erneuerbaren Energien am Strommix. Der neue Zielkorridor sollte auf die kürzlich beschlossenen EU-Klimaziele für 2030 abgestimmt sein. Darüber hinaus gelte es, klare Ausbaupfade für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu definieren.

EEG-Umlage endlich abschaffen

Ein weiterer Kritikpunkt an der EEG-Novelle ist nach Ansicht der Elektrohandwerke die EEG-Umlage. So setzt sich der ZVEH schon seit langem für die Streichung dieser Umlage ein, um so weitere Anreize für eine dezentrale Stromerzeugung zu schaffen. Aktuell ist der Energieträger Strom durch Steuern und Abgaben jedoch noch immer teurer als fossile Energieträger.

»Klimaschutz bedeutet, stärker auf Sonnen- und Windenergie zu setzen und Anreize für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, grüne Energie zu nutzen. Das derzeitige Instrumentarium reicht hier noch nicht aus«, betont Andreas Habermehl, ZVEH-Geschäftsführer Technik und Berufsbildung: »Um das Potential der Energiewende zu entfesseln, muss die Große Koalition noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 nachlegen.«

www.zveh.de

 

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