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DIN EN IEC 62962 (VDE 0601-2962): 2020-12

Besondere Anforderungen für Lastabwurfeinrichtungen (LSE)

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Sofern der gemessene Strom höher ist als der Lastabwurfstrom, dürfen die ausgeschalteten Ausgänge nicht wieder eingeschaltet werden. Die überwachten Ausgänge sind nacheinander oder gleichzeitig wieder einzuschalten, solange der Strom am Eingang geringer ist als wie vom Hersteller angegeben.

Aktive Teile der LSE dürfen nicht berührbar sein, wenn sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch eingebaut sind. Ein Bauteil wird als berührbar angesehen, wenn es mit dem Norm-Prüffinger berührt werden kann.

Der Fehlerschutz (Schutz vor indirektem Berühren) kann im TT-System durch eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit oder ohne einer verbauten Überstromschutzeinrichtung erfolgen oder im TN-System durch eine vorgeschaltete Überstromschutzeinrichtung.

Als wichtiger Hinweis ist noch anzumerken, dass eine Lastabwurfeinrichtung weder eine Trennfunktion noch einen Überstromschutz beinhaltet.

Bei Erdungsklemmen mit Schraubkontakten ist auf einen Korrosionsschutz zu achten.
Dies hängt davon ab, aus welchem Material die Schraube und der Erdungsleiter besteht. Hierfür sollten geeignete Werkstoffe verwendet werden, die miteinander kompatibel sind.

Einige elektrische Betriebsmittel dürfen nicht oft ein- und ausgeschaltet werden. Dies könnte zu einer verkürzten Lebensdauer führen.

Um dies zu verhindern, dürfen Hersteller hierfür mögliche Parameter festlegen, die beachtet werden sollten.

Möglich wären dabei folgende Betrachtungen:

  • eine höchste Anzahl von Schaltungen, zum Beispiel drei, bevor die LSE für eine festgelegte Zeit in einen Sperrzustand übergeht, z. B. 1 Stunde;
  • Sperrzeiten, während denen ein Wiedereinschalten nach vorausgegangenen Versuchen nicht erfolgen kann;
  • eine Mischung von vorgenannten oder vergleichbaren Abfolgen.
Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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