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Neueinteilung der Energie-Effizienzklassen

Reform des EU-Energielabels

Technische Innovationen haben dazu geführt, dass sich bei vielen Produktgruppen die Geräte in den obersten Effizienzklassen A+ bis A+++ häufen. Gleichzeitig bleiben die unteren Klassen unbesetzt. Das erschwert eine klare Einordnung und Unterscheidung.
Zentrale Neuerung sind die aktualisierten Klassengrenzen, die künftig wieder die Klassen A bis G umfassen werden. Die oberste Effizienzklasse A soll dabei zunächst frei bleiben. So gibt es Spielraum für weitere technische Fortschritte und einen zusätzlichen Anreiz für Hersteller. Die Plusklassen entfallen. Ein Produkt der bisherigen Effizienzklasse A+++ kann nach der Neuskalierung beispielsweise in die Klasse B oder C eingeordnet werden, die Energieeffizienz des Produktes ändert sich dadurch nicht.

Da die obersten Klassen zunächst für künftige technische Innovationen freigehalten werden, kann es in der Anfangszeit bei einigen Produktkategorien vorkommen, dass kaum ein Gerät die Effizienzklasse A erreicht. Es kann also vorkommen, dass auch die energieeffizientesten Geräte am Markt zunächst mit einem EU-Energielabel in den Klassen B oder C im Verkauf sind, obwohl diese vorher vielleicht der Klasse A+++ entsprochen haben. Über die Effizienzklassen hinaus gibt auch das neue Label Auskunft zu spezifischen Produkteigenschaften wie Fassungsvolumen, Bildschirmdiagonale, Lautstärke oder Wasserverbrauch pro Waschzyklus. Eine Neuheit auf dem Label ist der QR-Code, der zur europäischen Produktdatenbank EPREL(European Product Database for Energy Labelling) mit Informationen zum Produkt führt.

 

Das neue Energielabel  am Beispiel einer Spülmaschine
Das neue Energielabel am Beispiel einer Spülmaschine
(Bild: BMWi)

Umstellung im Frühjahr 2021

Für die ersten Produktgruppen beginnt die Umstellung am 1. März 2021 und wird am 18. März 2021 abgeschlossen sein. In diesem kurzen Übergangszeitraum können Produkte in Geschäften und im Onlinehandel entweder mit dem alten oder dem neuen EU-Energielabel gekennzeichnet sein, danach wird für die betroffenen Produktkategorien ausschließlich das neue Label genutzt. Diese Fristen gelten für die Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlgeräte inklusive Weinlagerschränke und elektronische Displays inklusive Fernsehgeräte. Für Lichtquellen beginnt die Umstellung am 1. September 2021 mit einem längeren Übergangszeitraum bis zum 1. März 2023. Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst. Ziel ist die Umstellung aller Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel bis spätestens 2030.

 

Änderungen des neuen Labels auf einen Blick
Änderungen des neuen Labels auf einen Blick
(Bild: BMWi)

EU will weiter sparen

Das Arbeitsprogramm der EU sieht in Zukunft jährliche Energieeinsparungen von insgesamt über 260 Terawattstunden vor – das entspricht mehr als einem Drittel des jährlichen Strom-und Wärmeverbrauchs der privaten Haushalte in Deutschland. Dadurch würden bis 2030 ca. 100 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart.

Mehr Informationen zum neuen EU-Energielabel unter

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