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VDE-AR-E 2510-2: 2021-02

Stationäre elektrische Energiespeichersysteme

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Gegenüber der VDE-AR-E 2510-2: 2015-09 wurden einige neue Änderungen vorgenommen. Es fanden überarbeitete Anforderungen an Inbetriebnahmemessungen statt und die Systembilder im Anhang B wurden überarbeitet. Aber auch der Anhang C »Hinweisschilder für Speicher« wurde neu aufgenommen.

Für den Anschluss und Betrieb an das öffentliche Netz sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und der FNN-Hinweis »Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz« zu beachten.

Grundsätzlich dürfen nur schieflastfähige Energiespeichersysteme zum Einsatz kommen. Der Umrichter muss bei der Überschreitung seiner Schieflastfähigkeit selbsttätig abschalten.

Eine weitere wichtige Bedingung wird im Abschnitt 6.4.10 »Schutz gegen elektrischen Schlag bei Inselbetrieb« festgelegt. Die in der Verbraucheranlage vorgesehen Schutzmaßnahmen müssen auch im Inselbetrieb sichergestellt sein. Durch das Umschalten in den Inselbetrieb kann die Netzform geändert werden. Diese Auswirkung ist bei der Planung mit zu berücksichtigen.

Dementsprechend sind auch die Abschaltzeiten der VDE 0100-410 Tabelle 41.1 einzuhalten. Kann die erforderliche Abschaltzeit nicht eingehalten werden so ist als Ersatzmaßnahme die Spannung gegen Erdpotential auf maximal 50 V AC oder 120 V DC zu begrenzen. Zusätzlich muss das System spätestens nach 5 Sekunden die elektrische Anlage abschalten.

Batteriespeichersysteme bzw. Umrichter können glatte Gleichfehlerströme ≥ 6 mA DC verursachen. Kommt dieser Fehlerfall zustande würde ein RCD Typ A in Sättigung gehen und es würde zu keiner Abschaltung führen. Aus diesem Grund ist eventuell ein RCD Typ B oder B+ erforderlich, wenn der Hersteller dies bestätigt und in seiner Dokumentation festlegt.

Das elektrische Energiespeichersystem (Speicher) ist Teil der ortsfesten elektrischen Anlage. Wird der Speicher neu errichtet, so ist eine Erstprüfung gemäß DIN VDE 0100-600 durchzuführen. Bei einer Nachrüstung des Speichers hingegen entspricht dies einer Erweiterung. Hier sind dann die von der Änderung und Erweiterung betroffenen Anlagenteile zu prüfen.

Für das elektrische Energiespeichersystem ist eine Dokumentation bereitzustellen, in der hervorgeht, wie das inselnetzbetriebene System abzuschalten ist, ohne dass es zu Schäden oder gar zu Risiken führt. Zusätzlich sind folgende Informationen hierfür erforderlich:

  • Verwendung des Geräts nach Betriebsart, z. B. nur Netzparallel, Inselbetrieb;
  • technische Spezifikationen und Anleitungen des Herstellers des Speichersystems;
  • Anleitungen für Wartung, Betrieb und Service;
  • Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. VDE-AR-N 4110;
  • Übergabeprotokoll zur Einweisung des Anlagenbetreibers;
  • Übersichtsschaltplan, in welchem alle Schalt- und Sicherheitseinrichtungen enthalten sind;
  • in der Dokumentation müssen nachfolgende Angaben enthalten sein;
  • verwendete Speichertechnologie;
  • Art der Netzabschaltung: allpolig oder Außenleiter;
  • Sicherheitshinweise des Herstellers;
  • Ein Hinweisschild nach Anhang C auf ein Speichersystem ist durch den Anlagenerrichter am Hausanschlusskasten oder am jeweiligen zentralen Zählerplatz anzubringen, um auf die Gefahr einer anliegenden Spannung trotz ausgeschaltetem Versorgungsnetz hinzuweisen.



Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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