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Einer muss den Hut aufhaben

Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen

Nach Fußball-Länderspielen gibt es gefühlt 83 Millionen topqualifizierte Nationaltrainer in Deutschland und zu Corona-Zeiten in manchen Fragen ebenso viele Bundeskanzler. Doch jeder Sportverein und jedes Unternehmen weiß: Um ein gutes Team zu sein, reicht es nicht, dass alle Beteiligten irgendwie an einem Strang ziehen. Für den Erfolg müssen auch alle in die gleiche Richtung ziehen. Und je größer das Team ist, umso mehr muss einer den Hut aufhaben, sprich: allen anderen sagen, in welche Richtung gezogen werden soll.

Einen solchen Hut der Verantwortlichkeit hat die DIN EN 50136-1 (VDE 0830-5-1):2019-06 geschaffen. Die Europäische Norm legt die Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen fest, die zur Alarmübermittlung zwischen der Alarmanlage eines überwachten Objektes und der Anzeige- und Bedieneinrichtung in einer Alarmempfangsstelle dienen – z. B. bei Brand, Einbruch, Hilfe­rufen oder Störungsmeldungen.

Nötig wird dies, weil auch die Alarmierung und die Alarmübertragung einem ständigen technischen Wandel unterliegen: Analoge Übertragungswege und ISDN sind abgekündigt, Telekommunikationsnetze werden IP-basiert, das zur Alarmübertragung aus Einbruch- und Brandmeldeanlagen genutzte Datenübertragungsverfahren Circuit Switched Data (CSD) wurde an den Nagel gehängt und der für Aufzugnotrufgeräte verwendete Mobilfunkstandard 3G (UMTS) soll 2021 schrittweise abgeschafft werden. Zudem werden Abläufe automatisiert, Cloudlösungen sowie Rechenzen­tren eingebunden und Gewerke verflechten sich ortsübergreifend.

Für eine stabile Sicherungskette müssen also viele technische und organisatorische Rädchen ineinandergreifen. Der Facherrichter plant, errichtet und wartet die Gefahrenmeldeanlage bis zur Übertragungsreinrichtung. Die Bearbeitung und Dokumentation der eingehenden Alarme liegt in der Hand der Notruf- und Serviceleitstelle. Aber wie sieht es mit den Alarmübertragungswegen zwischen Alarmanlage und Leitstelle aus? Für diese ist eigentlich der Betreiber der Alarmempfangsstelle zuständig, in der Praxis sieht das jedoch oft anders aus.

Damit man hier den Überblick behält, hat die DIN EN 50136-1 eine neue Rolle geschaffen, die in der Alarmübertragung eine klare Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit ermöglichen soll: den Anbieter für Alarmübertragungsdienste – oder internatio­naler: den Alarm Transmission Service Provider (ATSP). Diese Rolle kann von einem Unternehmen, einer Unterorganisation der Leitstelle, einem Netzwerkserviceprovider oder vom Errichter wahrgenommen werden.

Der ATSP ist als zentraler Ansprechpartner für alle an der Alarmübertragung beteiligten Parteien und als gesamtverantwortliche Instanz für die übergreifende Überwachung der Alarmübertragungsanlage zuständig – und das rund um die Uhr. Denn wenn es um Alarmierungen geht, ist es notwendig, dass die sicherheitskritische In­frastruktur ohne Ausnahmen oder Unklarheiten zuverlässig funktioniert. Deshalb müssen hier sachkundige Experten den Hut aufhaben, die Richtung vorgeben, Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen. Das ist genau wie in der Politik und beim Fußball – nur nicht so argwöhnisch beäugt von der Öffentlichkeit.

Über die Autorin
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Britta Kalscheuer

Redaktion »de«

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