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UV-Strahlung

Haut vor Sonneneinstrahlung schützen

Ab einem UV-Index von 3 sollte  man sich mit passender Schutzkleidung, Sonnencreme und einer hochwertigen Sonnenbrille schützen.
Ab einem UV-Index von 3 sollte man sich mit passender Schutzkleidung, Sonnencreme und einer hochwertigen Sonnenbrille schützen.

(Bild: BG ETEM)

Etwa 2,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland im Sommer im Freien. Ab einem UV-Index von 3 sollten sie sich zunächst mit passender Schutzkleidung schützen wie langärmliger Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz, Sonnencreme und einer hochwertigen Sonnenbrille. Doch wie erfahre ich, welcher UV-Index in meiner Region erwartet wird? Ganz einfach – das zeigen fast alle Wetterdienste kostenlos an.

Ins Detail geht es bei der Art der UV-Strahlung. Ein Lichtschutzfaktor (LSF) in Sonnenschutzmitteln bezieht sich nur auf die UV-B-Strahlung und schützt vor Sonnenbrand. Der UV-A-Strahlung ist die Haut aber ebenso ausgesetzt. Diese ist verantwortlich für Hautalterung und kann ebenfalls weißen Hautkrebs auslösen. Daher auf Sonnenschutz achten, der auch einen Schutz vor UV-A-Strahlung aufweist.

In UV-Schutzmitteln sind derzeit 27 unterschiedliche UV-Filter im Einsatz, unter denen man je nach Hautempfindlichkeit, Allergievorbelastung und persönlichen Vorlieben wählen kann. Grundsätzlich sind chemische Filter und mineralische Filter zu unterscheiden. Mineralische Filter reflektieren die Sonne und bieten einen sofortigen Schutz. Hingegen ziehen die chemischen Filter tiefer in die Haut ein, entfalten aber erst einige Minuten nach dem Eincremen den vollen Schutz. Wer unter Allergien leidet, sollte Allergene und Duftstoffe in den UV-Schutzmitteln meiden. Der Haut- oder Betriebsarzt kann bei der richtigen Wahl des UV-Schutzes weiterhelfen. Wichtig ist, neben den Herstellerangaben zur Anwendung auf das Haltbarkeitsdatum der UV-Schutzmittel zu achten, denn aus manchen Schutzfiltern können nach langer Lagerung gesundheitlich beeinträchtigende Verbindungen entstehen.

Wer viel im Freien arbeitet, sollte das kostenfreie Angebot seines Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung sowie die Hautkrebsfrüherkennung der Krankenkassen (in der Regel ab dem 35. Lebensjahr) nutzen und sich regelmäßig einem Hautscreening unterziehen. Nur so kann der Haut-, Haus- oder Betriebsarzt auffällige Hautveränderungen und im schlimmsten Fall auch frühzeitig einen weißen Hautkrebs erkennen, der zwar nicht immer heilbar aber in fast allen Fällen gut behandelbar ist. Je früher der Hautkrebs erkannt wird, umso besser ist er behandelbar.

Weitere Informationen stellt die BG ETEM kostenlos auf ihrem Internetportal profi.bgetem.de zur Verfügung.

www.bgetem.de

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