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DIN EN 50131-1 (VDE 0830-2-1): 2021-07

Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Diese Anforderungen aus dem Regelwerk gelten auch für die Anlageteile von in Gebäuden installierten EMA/ÜMA, die üblicherweise im Außenbereich am Gebäude montiert sind, z. B. zusätzliche Bedieneinrichtungen oder Signalgeber. Die Norm enthält keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich.

Die Erläuterungen aus dieser Norm gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Die Funktion von EMA/ÜMA darf von anderen Anwendungen nicht negativ beeinflusst werden.

Die errichteten Anlagen müssen entsprechend der Konfiguration für eine EMA/ÜMA die aus dieser Norm festgelegten Funktionen zum Erkennen von Eindringlingen umsetzen. Weiter müssen alle Funktionen für das Auslösen, Verarbeiten von Informationen, die Ausgabe von Alarmen und die Mittel für die Bedienung der EMA/ÜMA enthalten sein. EMA/ÜMA dürfen neben diesen Anforderungen über weitere, zusätzliche verbindlichen Funktionen verfügen, wenn diese den ordnungsgemäßen Betrieb der verbindlichen Funktionen nicht beeinflussen.

Anlageteile sind entsprechend ihrem Umweltverhalten zu klassifizieren und entsprechend ihrer Leistungsmerkmale einzustufen. Die Anlageteile müssen innerhalb der EMA/ÜMA kompatibel sein und gemäß dem Sicherheitsgrad der Anlage und der entsprechenden Umweltklassifizierung ausgewählt werden.

Anlageteile anderer Anwendungen dürfen mit EMA/ÜMA kombiniert oder in diese integriert werden, wenn die Leistung der EMA/ÜMA-Anlageteile davon nicht nachteilig beeinflusst wird.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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