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DIN 5034-5: 2021-08

Tageslicht in Innenräumen – Teil 5: Messung

Norm zu Tageslicht in Innenräumen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Neu in dieser Norm ist der informative Anhang A. Dort ist ein mögliches Beispiel aufgeführt, wie ein Messprotokoll aussehen könnte. Zudem ist ein neuer Unterabschnitt zur Festlegung des Messrasters hinzugefügt worden.

Um die Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte zu messen ist ein Beleuchtungsstärkemessgerät und Leuchtdichtenmessgerät zu verwenden, dass den Anforderungen der DIN 5035-6 entspricht.

Die Messung der Beleuchtungsstärke erfolgt anhand eines Messrasters, dass im Abschnitt 7.2 dieser Norm näher beschrieben wird. Ein Messraster entsteht durch möglichst viele quadratische Messfelder, je nach Länge und Breite des Raumes. Die Messung erfolgt mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät im Mittelpunkt der Messfelder.

Wie bereits oben erwähnt ist ein beispielhaftes Messprotokoll im Anhang A näher beschrieben. Neben den Messergebnissen müssen dort zudem folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Institut der Messpersonen;
  • Datum und Uhrzeit der Messung;
  • genaue Ortsangaben für den betreffenden Raum (Anschrift, Höhenlage, Himmelsrichtung);
  • Abmessungen des Raumes und der Tageslichtöffnungen;
  • Angaben über verwendete Messgeräte sowie deren Klassen;
  • Dokumentation des Zustandes des Raumes während gemessen wird. Gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Skizze oder Fotos;
  • Art und Zustand der Verglasung;
  • Besonderheiten bei der Messung (temporäre Lichthindernisse, Sonnenschutzmaßnahmen, Himmelszustand);
  • Vergleich und Diskussion von Messergebnissen unter Berücksichtigung der möglichen Messfehler;
  • Reflexionsgrade der Oberflächen.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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