Home Elektroinstallation Blitz- und Überspannungsschutz Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

Beiblatt 6: Zusätzliche Informationen über das Erfordernis von Blitzschutzmaßnahmen

Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

Blitzschutz: Schutz von baulichen Anlagen und Personen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Die Schutzklasse kann aber dennoch auch im Einvernehmen mit dem Planer, Eigentümer und/oder Nutzer individuell festgelegt werden.

Die Notwendigkeit, ob ein Blitzschutz vorgesehen werden muss ist ebenfalls Bestandteil dieses Beiblatts. Unterschieden wird zwischen folgenden Fällen:

  • Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert und konkrete Schutzklasse/Schutzmaßnahmen definiert
  • Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert, jedoch keine konkrete Schutzklasse/Schutzmaßnahmen definiert
  • Kein Blitzschutz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben gefordert


Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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