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Seit Januar 2023

Neue Förderrichtlinen für Wärmepumpen

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Die Förderung für Wärmepumpen bleibt 2023 im Großen und Ganzen stabil erhalten
Die Förderung für Wärmepumpen bleibt 2023 im Großen und Ganzen stabil erhalten

Viele Neuerungen betreffen schwerpunktmäßig die Einzelmaßnahmen bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG-EM). Einzelne Neuerungen sind aber auch für Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. Zum Beispiel werden zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgeschüttet.

Für den Neubau wird in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die dann voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird. Der bisher gewährte Bonus von 5% für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, wird künftig auch für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25% in beiden Konstellationen auf 30%. Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Bonus von 10% gewährt, so dass maximal 40% der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.

Wärmepumpen, welche die Wärmequelle Raumluft nutzen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Das betrifft u.a. Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik gefördert werden (15% Zuschussförderung). Außerdem ist wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorgegeben, die über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen »jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz« gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die 2023 mindestens 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 mindestens 3,0.

Nach Auskunft des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) wird es künftig Projekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden. Der Fördermittelgeber trägt dem Rechnung, indem für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid gewährt werden. Damit kann man auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigen.

Über die Firma
Bundesverband WärmePumpen
Berlin
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