Home Elektroinstallation Brandschutz Aktuelle Entwicklungen in der Brandmeldetechnik

BHE-Fachkongress „Brandschutz“ mit 350 Teilnehmern

Aktuelle Entwicklungen in der Brandmeldetechnik

BHE-Kongress Brandmeldetechnik
Die Teilnehmer des Brandschutz-Kongresses konnten aus 13 verschiedenen Vorträgen auswählen und beim Branchentreff netzwerken
(Bild: Kalscheuer)

Die neunte Auflage des Veranstaltungsformats hielt wieder spannende Vorträge für die Teilnehmer bereit. So zeigte Wolfgang Unger (Novar) die Vorteile der Sprachalarmierung bei einer Evakuierung auf. Wer schneller alarmiert ist, hat mehr Zeit zu fliehen – das macht die Sprachalarmierung mit konkreten Durchsagen und Handlungsempfehlungen zur Entscheidungsfindung der einfachen Sirene oder Blitzleuchte mit ihrer unklaren Bedeutung überlegen. Zudem verhindere die Sprachalarmierung mit klaren Insturktionen, dass Menschen den Weg hinausgehen, über den sie ins Gebäude gekommen sind, und der ggf. nicht als Fluchtweg geeignet oder bereits verraucht ist.

Dr. Sebastian Festag (ZVEI) erläuterte den kontrollierten Austausch von Brandmeldern nach DIN 14675-1 alle fünf bis acht Jahre. Dabei stellte er den steigenden Kosten und der fehlenden Akzeptanz des frühen Meldertauschs der Ausfallwahrscheinlichkeit bei Verlängerung der Nutzungsdauer gegenüber. Laut Studien arbeiten Brandmelder nach zehn Jahren weiterhin zuverlässig, jedoch ändert sich das Ansprechverhalten der Brandmelder über die Nutzungsdauer hinweg. Nach 20 Jahren kann die Verschmutzung nicht mehr kompensiert werden und elf Prozent der Melder arbeiten nur noch außerhalb der Grenzwerte – was bei einem Produkt, das Leben retten soll, natürlich nicht hinnehmbar ist.

Keine Prüfung ohne Dokumentation

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert klärte über die Betreiberhaftung bei Brandmeldeanlagen auf. Der Betreiber (Eigentümer, Mieter oder Dienstleister) ist dafür zuständig, dass die BMA ihre Verkehrssicherheit beibehält. Das bedeutet nicht nur, dass eine Prüfung der Anlagen von der Inbetriebnahme und nach jeglichen Änderungen erfolgen muss, sondern zudem, dass die Anlagen alle drei Jahre durch einen bauaufsichtlich ankerkannten Prüfsachverständigen zu überprüfen und zu dokumentieren sind. Zudem müssen die viermal jährlich fälligen Begehungen mitsamt ihrem Ergebnis im Betriebsbuch dokumentiert werden.

Dr. Dieckert zeigte, woraus die Betreiberhaftung erwachsen kann: aus dem Bauordnungsrecht (Ordnungsverfügungen, Bußgelder), dem Zivilrecht (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Schadensersatzpflicht nach BGB) sowie aus dem Strafrecht (Ordnungswidrigkeiten, Baugefährdung nach StGB). Er erklärte auch, dass die Delegation von Betreiberpflichten auf Dritte zwar möglich ist, aber nicht von den eigenen Aufsichts- und Kontrollpflichten entbindet.

Mit Normen auf der sicheren Seite

Raimond Werdin vom gleichnamigen Planungs- und Sachverständigenbüro stellte Anpassungen und Korrekturen der neuen DIN VDE 0833-2 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen) vor. Denn die Version, die erst im Juni 2022 in Kraft trat, wird bereits wieder überarbeitet. Er wies die Teilnehmer darauf hin, dass BMA keine Alarmierungsanlagen sind (auch, wenn sie deren Aufgaben übernehmen können), und dass vernetzte Rauchmelder keine Brandmeldeanlage darstellen.

Über die Anschließbarkeit von Komponenten an einer Brandmeldezentrale klärte Torsten Pfeiffer von VdS Schadenverhütung auf. Dies betrifft z.B. Infrarotkameras, die kein Bauprodukt der Reihe EN54 sind, aber dennoch in einer BMA verwendet werden sollen. Hier erläuterte Torsten Pfeiffer, was mit einem Verwendbarkeitsnachweis, einer Zustimmung im Einzelfall oder dem Nachweis nach EN54-13 durch eine akkreditierte Stelle möglich ist.

In weiteren Vorträgen konnten sich die Teilnehmer des BHE-Kongresses über richtungsvariable Fluchtwegkennzeichnung (Inotec), die Digitalisierung von Feuerwehranlaufstellen (re’graph), über Brandschutzkonzepte für Elektromobilität (Securiton) sowie die Voraussetzungen für sicheren Fernzugriff (TAS) informieren. Zudem erhielten sie Einblicke in Beispiele aus der Praxis - u.a. zu Überspannungsschutz mit einer Brandmeldeanlage nach MVV TB/VV TB im öffentlichen Gebäude (Dehn).

Bitte nicht nachmachen!

Vortragsreihe Brandmeldetechnik
Thorsten Pfeiffer, Percy Görgens und Sascha Puppel während der Vortragsreihe

(Bild: Kalscheuer)

Ein Highlight für alle Teilnehmer war eine Vortragsreihe, in der Sascha Puppel vom gleichnamigen Sachverständigen- und Planungsbüro, Percy Görgens, Raimond Werdin und Thorsten Pfeiffer folgenschwere typische Handlungsfehler vom Brandschutzkonzept bis zur Sachverständigenabnahme bei BMA vorstellten. Hier wurde mit einem Augenzwinkern vorgestellt, wie man es bitte nicht machen sollte. Zum einen muss das Brandschutzkonzept klar und eindeutig formuliert sein, und nicht „in Anlehnung an“ eine Norm. Zum anderen sind Vereinbarungen nur schriftlich (nicht telefonisch) zu treffen, damit der Errichter später einen Nachweis darüber hat.

Ein No-Go ist auch das Herauskopieren von Passagen aus alten Brandschutzkonzepten, da dort alte Versionen von Normen und ganz andere Schutzziele enthalten sein dürften. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Errichter nicht die Arbeit eines Fachplaners mitmachen sollte; das Leistungsverzeichnis muss der Fachplaner erstellen, zumal dort Haftung drinsteckt. In der Diskussion zeigten die Referenten aber auch, wie man mit Mängeln am Bau umgehen sollte: von der Bedenkenanzeige bis schlimmstenfalls zum Ablehnen eines Bauchschmerzen verursachenden Auftrags.

Die begleitende Ausstellung mit 28 Anbietern sowie der abendliche Branchentreff boten zudem die Möglichkeit eines intensiven fachlichen Austauschs zwischen den Teilnehmern, Referenten und Ausstellern. Der nächste BHE-Fachkongress „Brandschutz“ findet Anfang April 2025 statt.

Über die Autorin
Autorenbild
Britta Kalscheuer

Redaktion »de«

Über die Firma
BHE Bundesverband
Brücken
Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!