Europäische Norm definiert Anforderungen für das sichere Bedienen und das Arbeiten mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
Die beschriebenen Anforderungen gelten für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren. Sie gelten auch für alle nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie Bauarbeiten in der Nähe von Freileitungen oder Kabeln, sowie für elektrotechnische Arbeiten, bei denen eine elektrische Gefahr besteht.
Grundsätze für sicheren Betrieb
Vor jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage ist eine Bewertung der evtl. auftretenden Risiken vorzunehmen. Diese Bewertung legt fest, wie ein Bedienungsvorgang oder die anfallenden Arbeiten durchgeführt werden.Alle Personen die in einer elektrischen Anlage arbeiten, müssen sich derer Gefahren bewusst sein. Sie müssen auch über eine Qualifikation der nationalen Gesetzgebung verfügen. Dadurch weisen sie Kenntnisse über Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsvorschriften nach. In regelmäßigen Abständen werden diese in betrieblichen Anweisungen aufgefrischt.
Jede Arbeitskraft hat der Art der Arbeit und Arbeitsbedingung entsprechende Arbeitskleidung zu tragen. Das kann für Arbeiten an Maschinen eine eng anliegende Kleidung bedeuten. Auch eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für gewisse Aufgaben gefordert, z. B. bei Arbeiten unter Spannung.
Ein Arbeitsverantwortlicher hat vor und während der Arbeit alle beteiligten Personen über die Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen zu unterrichten. Zudem hat er deren Einhaltung zu kontrollieren. Der Arbeitsverantwortliche muss jeden Mitarbeiter auch auf Gefahren hinweisen, die dieser vielleicht nicht auf Anhieb erkennt. Eine Person, welche die Gefahren an Arbeiten an einer elektrischen Anlage nicht erkennt und nicht über das nötigen Wissen oder Erfahrung für die entsprechenden Arbeiten verfügt, darf die Aufgaben nicht ausführen.
Erforderliche Qualifikation
Nationale Gesetzgebungen regeln die Kriterien für die fachliche Qualifikationen und das Mindestalter für Personen die an elektrischen Anlagen arbeiten. Fallen die Personen nicht unter die Anforderungen der Gesetzgebungen, kommen folgende Kriterien für Arbeiten an elektrischen Anlagen zum Tragen:- Kenntnisse der Elektrotechnik
- Erfahrung mit elektrotechnischer Arbeit
- Kenntnis der Anlage, an der zu arbeiten ist, sowie praktische Erfahrung mit der vorgesehenen Arbeit
- Kenntnis der Gefährdungen, die während der Arbeit entstehen können, und der zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen
- Fähigkeit, jederzeit zu erkennen, ob es sicher ist, die Arbeit fortzusetzen.
Übernahme von Verantwortung
Jeder Mitarbeitende erhält die Möglichkeit für anstehende Arbeiten Bedenken anzumelden, sobald er ein Sicherheitsrisiko für seine Tätigkeiten sieht. Diese Bedenken hat er unverzüglich dem Anlagenverantwortlichen mitzuteilen. Der Anlagenverantwortliche überprüft entsprechend den Sachverhalt und fällt dann eine Entscheidung.Vor Beginn einer Arbeit ist der Anlagenverantwortliche über die vorgesehene Arbeit zu informieren. Alle für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage erforderlichen Informationen wie Netzzustand, Schaltgerätezustand oder der Zustand der Sicherheitseinrichtungen sind durch eine Meldung zu übermitteln. Alle Meldungen müssen den Namen und den Standort der Person enthalten, welche die Information weiterträgt.
Der Ort, an dem ein Auftrag durchgeführt wird, ist als Arbeitsstelle betitelt. Bei Arbeitsstellen in der Nähe von elektrischen Anlagen ist für ausreichende Bewegungsfreiheit, Beleuchtung und einen ungehinderten Zugang zu sorgen. Erforderlichenfalls ist ein gesicherter Zugang zur Arbeitsstelle zu kennzeichnen. Gefahren für arbeitende Personen sind auszuschließen.
Zugänge, Fluchtwege und der zum Bedienen und Arbeiten erforderliche Raum von Schaltanlagen und -geräten müssen von hinderlichen Gegenständen und leicht entzündlichen Materialien freigehalten werden.
Erforderliche Ausrüstung
Eine Person, die Arbeiten an einer elektrischen Anlage ausführen soll, ist mit entsprechendem Werkzeug, Schutzausrüstung und Hilfsmitteln auszustatten. Beispiele für diese Ausrüstungen können sein:- isolierende Schuhe, Handschuhe und Überschuhe
- Augen- oder Gesichtsschutz
- Kopfschutz
- geeignete Schutzkleidung
- Isoliermatten, isolierende Plattformen und Arbeitsbühnen
- isolierende flexible oder feste Materialien zum Abdecken
- isolierte Werkzeuge und Werkzeuge aus Isoliermaterial.
Zu jeder elektrischen Anlage gehören Schaltpläne, wobei hier auch Änderungen zu erfassen sind. Beim Betrieb oder bei Arbeiten an elektrischen Anlagen sind geeignete Sicherheitsschilder anzubringen. Hierdurch wird auf mögliche Gefährdungen aufmerksam gemacht. Die Schilder haben den einschlägigen europäischen, nationalen oder internationalen Normen zu entsprechen.
Für Notfälle liegen ausgearbeitete Notfallpläne bereit. Sie werden durch den Anlagenbetreiber in Kraft gesetzt. Personen, die in elektrischen Anlagen arbeiten, müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen in Ernstfall umsetzten können. Entsprechende Beschilderungen mit Ersthilfemaßnahmen sind an den Arbeitsstätten auszuhängen. Die Ausgabe eines Merkblattes an die Mitarbeiter kann auch schon ausreichend sein.
Übliche Betriebsvorgänge
Für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes einer elektrischen Anlage und bei Schalthandlungen sind geeignete Werkzeuge einzusetzen. Die Einhaltung dieser Maßnahme ist durch den Anlagenbetreiber oder den Anlagenverantwortlichen zu überwachen. Zu den üblichen Betriebsvorgängen zählen Schalthandlungen, die dazu dienen, den Zustand einer elektrischen Anlage zu verändern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Schalthandlungen unterschieden:- Schalthandlungen zum Ändern eines elektrischen Zustands einer Anlage. Dazu zählt das Bedienen von Betriebsmitteln, Ein- und Ausschalten sowie das Starten und Stillsetzen.
- Aus- und Wiedereinschalten von Anlagen im Zusammenhang mit durchzuführenden Arbeiten.
Weiter gehört zu den üblichen Betriebsvorgängen das Erhalten der Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand. Diese Eigenschaft erreicht man durch regelmäßige Prüfungen, Messungen und Erprobungen an den elektrischen Anlagen.
Das Erproben dient der Feststellung, ob eine elektrische Anlage die Funktionsfähigkeit aufweist und die Wirksamkeit elektrischen Schutzeinrichtungen gegeben ist. Sie dürfen nur von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder von Laien unter Aufsichtsführung oder unter direkter Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden. Erprobungen in Hochspannungsanlagen dürfen nur von Elektrofachkräften mit Zusatzausbildung durchgeführt werden.
Ob eine Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht, ist durch Prüfungen nachzuweisen. Nach der Neuerrichtung sowie in bestehenden Anlagen sind Prüfungen durchzuführen. Sobald eine Anlage geändert oder erweitert wird, ist vor der Inbetriebnahme erneut zu prüfen. Elektrischen Anlagen sind in geeigneten Zeitabständen gemäß BGV A3 zu prüfen.
Prüfungen umfassen die Schritte Besichtigen, Messen und Erproben. Sie sind in Anlehnung an die Schaltpläne und technischen Unterlagen durchzuführen. Gefahrbringende Mängel müssen umgehend beseitigt und fehlerhafte Anlagenteile aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen werden.
Prüfungen werden von Fachkräften durchgeführt, die Kenntnisse aus vergleichbaren Anlagen mitbringen. Die erforderlichen Prüfungen sind mit geeigneten Messgeräten und Ausrüstungen durchzuführen. Das Prüfergebnis ist protokollarisch zu erfassen und zu archivieren.
Relevante Arbeitsmethoden
In elektrischen Anlagen wird zwischen den folgenden drei relevanten Arbeitsmethoden unterschieden.- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten unter Spannung
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile.
Bei Arbeiten unter Spannung können Personen mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommen. Das kann in der Regel mit Körperteilen, Werkzeugen, Ausrüstungen oder anderen Hilfsmitteln geschehen. Aus diesem Grund haben Arbeitende eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu benutzen. Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag und Kurzschluss sind zum Schutz der Personen anzuwenden. Dabei sind alle unterschiedlichen Potentiale in der Umgebung der Arbeitsstelle zu berücksichtigen.
Arbeiten unter Spannung dürfen nur ausgeführte werden, wenn eine Brand- und Explosionsgefahr ausgeschlossen ist. Ausschließlich Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen diese Art der Arbeit durchführen. Dabei müssen beide Personengruppe über Spezialausbildungen verfügen.
Die Spezialausbildung umfasst Kenntnisse der Arbeitsmethoden, die für das Arbeiten unter Spannung dringend erforderlich sind. Nach Abschluss dieser Ausbildung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat, aus dem die Ausbildungsinhalte hervorgehen. Diese Spezialausbildung ist in gewissen Zeitabständen zu wiederholen oder durch ständige Anwendungen in der Praxis nachzuweisen.
Für die Arbeiten unter Spannung gibt es drei anerkannten Arbeitsverfahren. Diese Arbeitsverfahren sind bzgl. des Arbeitsstandortes des Arbeitenden unbedingt zu beachten. Dadurch wird der Schutz gegen den elektrischen Schlag eingehalten. In der nachfolgenden Tabelle 2 werden diese Arbeitsverfahren dargestellt.
Zur Durchführung von Arbeiten unter Spannung werden entsprechende Anweisungen benötigt. Diese zeigen Verhaltensregeln auf, die unbedingt einzuhalten sind. Es werden Arbeitsabläufe von der Vorbereitung der Arbeiten bis zum einzusetzenden Spezialwerkzeug festgelegt.
Die Arbeitsanweisungen können mehrere Punkte enthalten:
- Beziehung zwischen den beteiligten Personen, wie dem Anlagenverantwortlichen, dem Arbeitsverantwortlichen und den ausführenden Personen
- Maßnahmen zur Begrenzung der Schaltüberspannung an der Arbeitsstelle, z. B. Verhindern der automatischen Wiedereinschaltung
- Festgelegte Arbeitsabstände für Personen und deren verwendetet Hilfsmittel.
Arbeiten unter Spannung
Die einzelnen Arbeitsabläufe für Arbeiten unter Spannung sind detailliert zu planen und zu organisieren. Hierbei sind schon während der Arbeitsvorbereitung elektrisch bedingte und andere Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Besteht an der Durchführung einer Arbeit Zweifel, sind die Risiken zu bewerten und Maßnahmen zu treffen.Der Anlagenverantwortliche muss für die Anlage, an der gearbeitet werden soll den entsprechenden Zustand herstellen, so dass ein sicheres Arbeiten an der Anlage gewährleistet ist. Abhängig von Art und Umfang der Arbeit müssen direkte Kommunikationsverbindungen zwischen der Arbeitsstelle und der zuständigen Leitstelle benutzt werden.
Der Arbeitsverantwortliche hat den Anlagenverantwortlichen über den Stand der Arbeiten vor Ort zu unterrichten. Vor Beginn muss das Personal über Art und Umfang der Arbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Verteilung der Aufgaben und in der Anwendung von Werkzeugen und Geräten unterwiesen werden. Wenn der Arbeitsverantwortliche die Arbeitsstelle auf Grund ihrer Ausdehnung nicht allein überwachen kann, sind hierzu weitere Personen einzusetzen. Diese müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ausgebildet oder unterwiesen sein.

Der Arbeitende hat selbst darauf zu achten, dass er weder mit einem Teil seines Körpers noch mit Werkzeugen oder Gegenständen die Gefahrenzone erreicht. Besondere Vorsicht ist geboten beim Umgang mit langen Gegenständen, wie z. B. Werkzeugen, Leitungsenden, Rohren, Leitern usw.
Bei Arbeiten, bei denen z. B. Gerüste eingesetzt werden, Arbeiten mit Hebebühnen, Baumaschinen oder Fördermitteln durchgeführt werden, ist ein festgelegter Abstand einzuhalten. Dieser Abstand ist entsprechend abzuleiten. Er hängt u. a. von der Spannungshöhe, Art der Arbeit und der verwendeten Ausrüstung ab.
Wartung und Instandhaltung
Instandhaltungen dienen dazu elektrische Anlagen im sicheren und einwandfreien Zustand zu halten. Sie bestehen aus vorbeugenden Instandhaltungen – auch Wartungen genannt. Weiter zählt zur Instandhaltung auch die Instandsetzung. Hierbei werden Reparaturen durchgeführt und defekte oder fehlerhafte Anlagenteile ausgetauscht.Zu unterscheiden ist dabei, ob bei Arbeiten die Gefahr des elektrischen Schlags besteht und dazu eine geeignete Arbeitsmethode gewählt werden muss oder ein Betriebsmittel zu tauschen ist, welches durch seine Beschaffenheit ein Arbeiten unter Spannung zulässt. Dazu zählt z. B. das Wechseln einer Sicherung oder einer Lampe. Wenn erforderlich, müssen die Regeln für Arbeiten im spannungsfreien Zustand, Arbeiten unter Spannung oder Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile angewendet werden.
Alle durchzuführenden Instandhaltungsarbeiten genehmigt der Anlagenverantwortliche. Das Instandhaltungspersonal ist ausreichend zu unterweisen oder muss fachlich ausgebildet sein. Entsprechende Werkzeuge und Schutzausrüstungen sind auch bei den Instandhaltungsarbeiten einzusetzen.
Eine Instandsetzung besteht aus den Arbeitsschritten Fehlerortung, Behebung oder dem Austausch von Teilen und der Wiederinbetriebnahme der instandgesetzten Anlage. Für die Durchführung kann es verschiedene Methoden geben.
Kommt es zu Unterbrechungen während der Instandsetzungsarbeiten, hat der Arbeits-verantwortliche Maßnahmen zu treffen, die den Zugang zu aktiven Teilen verhindern. Nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten ist die Anlage vom Arbeitsverantwortlichen an den Anlagenverantwortlichen zu übergeben. Der Zustand der Anlage ist bei Übergabe dem Anlagenverantwortlichen zu melden.