Ungültige und gültige DIN VDE 0100-729

Gangbreiten vor und zwischen Schaltschrankreihen

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Auf einen Blick

Gangbreiten zwischen Schaltschränken Die frühere Ausgabe der DIN VDE 0100-729 beschrieb dieses Thema eindeutiger Nettogangbreite Unter allen Umständen muss ein freier Durchgang von 500 mm gegeben sein

Unser Leser M. H. aus Baden-Württemberg greift heute ein bereits mehrfach diskutiertes Problem erneut auf: »Ich habe einen Beitrag von Herrn Hörmann aus dem PDF-Archiv in www.elektro.net (»de« 13-14.2009)  über das Thema »Gangbreiten vor und zwischen Schaltschränken« gelesen. Jetzt gibt es in unserem Haus die Frage, wie es bei Schaltschranktüren mit 180 °-Scharnieren aussieht. Wie groß sollte der Durchgang sein, wenn die Tür gegen die Fluchtrichtung schließt aber mit einem 180 °-Scharnier ausgerüstet ist? Wie sieht es aus, wenn ein Schaltschrank mit Doppeltüren ausgerüstet ist? Da schließt eine Tür zwangsläufig gegen die Fluchtrichtung. Sollte in diesem Fall der Mindestdurchgang 500 mm betragen – egal ob 180 °-Scharnier oder nicht?«

Normendarstellung geändert

Dem damaligen Beitrag aus Heft 13-14 von 2009 lag noch die DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729) vom November 1986 zugrunde. Seit Februar 2010 gibt es eine neue Ausgabe. In dieser Ausgabe sind leider die Bilder und auch der Text nicht mehr ganz so eindeutig wie früher. Nach wie vor gilt aber, dass die Norm nicht für Mindestbreiten von Flucht-, Rettungs- oder Verkehrswegen gilt, weil hierfür die staatlichen Arbeitsschutz- und Bauvorschriften gelten – z. B. die Technische Regeln für Arbeitsstätten, Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) von 2012. Streng genommen dürfte es nach der nun gültigen Norm keine Schrankreihen geben, bei denen die Türen nicht in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlagen. Der normative Anhang A legt nämlich im Abschnitt A1 von DIN VDE 0100-729:2010-02 Folgendes fest: »A.1 Räumung – Um eine leichte Räumung zu ermöglichen, müssen sich die Türen aller Einrichtungen innerhalb der Betriebsstätte zur Räumung in Bewegungsrichtung schließen lassen.«

Praktische Gesichtspunkte

Demnach dürfte es auch keine Schränke mit zweiflügeligen Türen geben. Eine vollkommen praxisfremde Festlegung, die aus sicherheitstechnischen Gründen nicht notwendig ist. Außerdem stehen sowohl das Bild 729.5 von DIN VDE 0100-729:2010-02 als auch das Bild 729A.3 von DIN VDE 0100-729:2010-02 mit einem Schalter in Trennstellung, im Widerspruch zu dieser Festlegung. Das Bild 729.5 (hier Bild 1) zeigt u. a. einen Schaltanlagenraum mit zwei Ausgängen. Dabei ergibt sich zwangsläufig, dass, je nachdem welchen »Raumausgang« (Ausgang zum Fluchtweg) der Mensch im Gefahrenfalle anstrebt, Schranktüren vorhanden sind, die nicht in Fluchtrichtung / Bewegungsrichtung zuschlagen. Mein Bild 1 entspricht in etwa der Darstellung des dritten Bildes von Bild 729.5 aus DIN VDE 0100-729:2010-02. Bei einem Schalter in Trennstellung wird immer die Fluchtrichtung / Bewegungsrichtung eingeengt sein. Daher auch die Forderung nach einem Mindestdurchgang von 500 mm in solchen Bereichen. Somit muss man sich die Frage stellen, was bei einer Tür anders sein soll, die nicht in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlägt. Eine Tür gibt eher nach, wenn man dagegen rennt, als ein Schalter in Trennstellung.

Bild 1: Dieses Bild entspricht dem Bild 729.5 von DIN VDE 0100-729:2010-02. Hierbei kann es aus meiner Sicht zwei Bewegungsrichtungen zum / zu den Fluchtweg(en) geben
Bild 1: Dieses Bild entspricht dem Bild 729.5 von DIN VDE 0100-729:2010-02. Hierbei kann es aus meiner Sicht zwei Bewegungsrichtungen zum / zu den Fluchtweg(en) geben

In der seit einiger Zeit zurückgezogenen Norm DIN VDE 0100-729:1986-11 waren diesbezügliche folgende Festlegungen im Abschnitt 4.2.4 noch entsprechenend praxisgerechter sowie unter Beachtung der Schutzziele enthalten: »Es müssen Maßnahmen getroffen werden, damit in Notfällen auch bei offenstehenden Schrank- und Gehäusetüren die Ausgänge ohne Schwierigkeiten erreicht werden können. Dies gilt als erfüllt, wenn z. B. Türen in Fluchtrichtung zuschlagen oder sich so öffnen lassen, dass der verbleibende Mindestdurchgang 500 mm nicht unterschreitet.« (siehe Bilder 2 und 3)

Einengung durch offene Türen

Analog zum Bild 4 aus DIN VDE 0100-729:1986-11 habe ich, zur Ihrer Information, das Bild 4 beigefügt. Des Weiteren gab es im Bild 4 aus DIN VDE 0100-729:1986-11 eine Fußnote 3 in welcher Folgendes festgelegt war: »… 3) Bei gegenüberliegenden Schaltanlagenfronten wird nur auf einer Seite mit Einengung durch offene Türen (d. h. mit Türen, die nicht in Fluchtrichtung zuschlagen) gerechnet.« Das war eine klare Festlegung. Aufgrund der in der nun gültigen Norm, nicht praxisgerechten normativen Festlegung und wegen des Fehlens des direkten Hinweises, wie bei Doppeltüren zu verfahren ist, habe ich das ganze Thema aus meiner Sicht auf Basis der Schutzziele wiedergegeben. Dabei betrachte ich aber – bezogen auf die Anfrage – nur Anforderungen für Schaltschränke mit vollständigem Basisschutz.

Bild 4: Nicht mehr gültige Gangbreiten bei offenen Schaltschranktüren. Das Bild entspricht dem Bild 4 aus der ungültigen DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):1986-11
Bild 4: Nicht mehr gültige Gangbreiten bei offenen Schaltschranktüren. Das Bild entspricht dem Bild 4 aus der ungültigen DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):1986-11

Einseitige Schrankreihe

Bei Schränken mit einem vollständigen Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) durch Abdeckungen / Umhüllungen – also bei Schaltschränken mit der Mindestschutzart von IP 2X – muss zu einer ggf. vorhandenen Wand oder anderen, nicht elektrischen Elementen, ein freier Durchgang von 700 mm eingehalten werden. Dieser Durchgang darf bei Hindernissen – wie z. B. Schalterantrieben, die immer vorhanden sein können oder Schaltern in Trennstellung, die über längere Zeit vorhanden sein können usw. – auf 600 mm reduziert werden (siehe hierzu die Bilder 5 bis 8).

Bild 5: Gangbreiten bei vollständigem Basisschutz, Schutz durch Abdeckungen oder Umhüllungen mit mindestens IP2X. Dieses Bild entspricht in etwa dem Bild 729.4 von DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):2010-02
Bild 5: Gangbreiten bei vollständigem Basisschutz, Schutz durch Abdeckungen oder Umhüllungen mit mindestens IP2X. Dieses Bild entspricht in etwa dem Bild 729.4 von DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):2010-02

Doppelseitige Schrankreihen

Bei Schränken mit einem vollständigen Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) durch Abdeckungen / Umhüllungen (Mindestschutzart IP 2X) muss zur gegenüberstehenden Schrankreihe ebenfalls ein freier Durchgang von 700 mm eingehalten werden. Dieser darf bei Hindernissen – z. B. Schalterantriebe – auf 600 mm reduziert sein. Bei beidseitigen Hindernissen muss an diesen Stellen ein freier Durchgang von mindestens 600 mm gegeben sein. Er muss also nicht vergrößert werden, ggf. aber die allgemeine Gangbreite, z. B. wenn Schalterantriebe »weit« hervorstehen (Bild 6).

Somit kann sich ggf. z. B. bei Hindernissen ergeben, die mehr als 100 mm (einseitig oder beidseitig) von der / den Schranktüre(n) vorstehen, dass der Abstand der beiden Schrank­reihen zueinander größer sein muss als 700 mm, damit ein freier Durchgang von 600 mm verbleibt. Entsprechendes träfe auch bei 900 mm breiten Türen zu, da der Mindestöffnungswinkel 90 ° betragen muss.

Hindernis der Bewegungs­richtung im Fluchtweg

Bei vorübergehend vorhandenen Hindernissen – z.B. offene Schaltschranktüren – gilt, dass bei Türen die in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlagen, die normale Gangbreite von 700 mm ausreicht. Das trifft auch zu, wenn auf beiden Seiten Türen vorhanden sind und diese auf beiden Seiten in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlagen. Der freie Durchgang von 700 mm bezieht sich auf den Abstand Türoberfläche zu Türoberfläche, nicht etwa von Schrankgestell zu Schrankgestell.

Bild 7: Mindestdurchgang bei geöffneten Türen, die in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlagen oder bei punktuellen Hindernissen, z. B. Schalterantrieben
Bild 7: Mindestdurchgang bei geöffneten Türen, die in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlagen oder bei punktuellen Hindernissen, z. B. Schalterantrieben

Betrachten wir den Fall, bei dem eine Tür nicht in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zuschlägt, z. B. weil die Tür über eine Feststellung verfügt (Bild 8) oder in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg nur bis zu einem bestimmten Punkt aufschlägt (Bild 9). An der hier vorhandenen Einengung muss mindestens ein freier Durchgang von 500 mm verbleiben. Befindet sich an der gegenüberliegenden Schrankreihe an gleicher Stelle eine weitere einengende Tür, dann gilt das Maß von 500 mm zwischen den Einengungen. Dies ist meiner Meinung in Anlehnung an die Festlegung wie in den Bildern 5 und 6 dargestellt. Ich gehe also nicht von der Erleichterung in der alten Norm aus, dass nicht auf beiden Seiten mit geöffneten Türen (zumindest nicht unmittelbar gegenüber) gerechnet werden muss.

Um 180 ° öffnende Türen

Türen, die sich mit einem Winkel von 180 ° öffnen lassen, dürften bei Reihenaufstellung kaum vorkommen, da die Türen üblicherweise an der geschlossenen Tür des Nachbarfeldes anschlagen (Bild 9). In solchen Fällen ergibt sich meist nur ein Öffnungswinkel von ca. 150 °, was eine Vergrößerung der Gangbreite notwendig machen kann, um auch hier den Mindestdurchgang von 500 mm an bei geöffneter Tür einzuhalten. Zu Türen, die sich tatsächlich um 180 ° öffnen lassen, gebe ich hier nun meine Meinung auf Basis der normativen Foderungen wieder. Aus meiner Sicht spielt es dabei keine Rolle, ob die Tür in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg zu- oder aufschlägt. Sofern die Tür in Bewegungsrichtung zuschlägt, muss die Gangbreite nicht verbreitert werden. Schlägt die Tür in Bewegungsrichtung auf und lässt sich damit vollständig parallel zur Tür des danebenligenden Schranks öffnen (Bild 10) – wie auch von M. H. angegeben –, dann reicht eine Gangbreite von 700 mm aus.

Streng genommen müsste mann das Maß 700 mm um die Türblattstärke / -abkantung (ca. 15 bis 20 mm) der geöffneten Türe vergrößern, insbesondere wenn am gegenüberstehenden Schrank eine analoge Konfiguration zutrifft. In diesem Fall müsste also das Maß 700 mm um die zwei Türblattstärken vergrößert werden. Da man aber diese Konfiguration mit einer Schranktüre im festgestellten Zusstand vergleichen kann, reicht nach meiner Meinung ein Mindestdurchgang von 500 mm an diesen Stellen aus, der sich, auch bei gegenüberliegenden geöffneten Türen immer ergeben wird. Bleibt noch die Variante mit Türen, die auf beiden Seiten geöffnet sind und einen Feststeller aufweisen bzw. sich in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg nicht ausreichend weit öffnen lassen. Auf Basis der frührern Norm könnte man hier davon ausgehen, dass diese ungünstige Konfiguration nicht gleichzeitig auf beiden Seiten auftritt. Um aber die Schutzziele nicht aus den Augen zu verlieren, wäre nach meiner Meinung (eine Meinung die ich auch schon in der zitierten Veröffentlichtung von »de« 13 – 14.2009 kundgetan habe) aber eine Vergrößerung der Gangbreite sinnvoll. Folglich ergibt sich dabei ein freier Mindestdurchgang von 500 mm, wie im Bild 2 dargestellt. Die Bewegungsrichtung zum Fluchtweg bleibt dabei ohne Bedeutung. Entsprechendes gilt auch, wenn Schalter in Trennstellung beidseitig in den Gang hineinragen. Auch hier gilt, dass ein freier Durchgang von 500 mm verbleiben muss (Bild 3).

Fazit

Unter Beachtung der Schutzziele ergibt sich aus meiner Sicht, dass sich bei Türen, sofern sie ein Hindernis in Bewegungsrichtung zum Fluchtweg darstellen, immer ein freier Durchgang von mindestens 500 mm ergeben muss – egal in welcher Richtung sich die Türen öffnen lassen. PP14016

Über den Autor
hoermann
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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