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Einsatz von Messsystemen nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen

Damit sind die beschriebenen Zählerplätze für die Aufnahme von intelligenten Zählern und Messsystemen geeignet.

Die Anwendungsregel definiert die technischen Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen mit direkter Messung bei einem Betriebsstrom bis maximal 63 Ampere. Zählerplätze nach DIN VDE 0603 und DIN 43870 mit Dreipunkt-Befestigung und mit integrierter Befestigungs- und Kontakteinrichtung (BKE-I) sind hier einsetzbar.

Die Verdrahtung der Zählerplätze erfolgt nach DIN 43870. Werden Wechselstromzähler verwendet, müssen alle freien Leitungsenden der nicht benutzten Adern durch geeignete Maßnahmen gesichert werden.

Schon während der Planung ist der Montageort des Zählerschrankes zu betrachten. Die Auswahl des Schrankes ist den zu erwartenden Umgebungsbedingungen anzupassen. Die Zählerfelder werden entsprechend gekennzeichnet, dass eine Zuordnung des Zählers und den entsprechenden Trennvorrichtungen eindeutig und dauerhaft erkennbar ist.

Der untere Anschlussraum ist mit einem Sammelschienensystem auszustatten. Hier wird dann die Zuleitung vom Gebäudeanschluss angeschlossen und der Selektive Hauptschalter installiert. Abdeckstreifen für den unteren Anschlussraum müssen von innen verriegelbar sein.

Zählerplätze sind nach DIN 43870 zu verwenden. Dabei wird zukünftig ein oberer Anschlussraum mit einer Höhe von 300 mm integriert. Im oberen Anschlussraum darf die Hauptleitungsabzweigklemme oder ein Hauptschalter für den Anschluss der Leitungen zum nachfolgenden Stromkreisverteiler eingesetzt werden. Auch Betriebsmittel des Netzbetreibers für ein eventluelles Lastmanagement oder Kommunikationseinrichtungen, wie dem Smart Meter Gateway, dürfen in das obere Anschlussfeld verbaut sein.

Der obere Anschlussraum dient nicht als Stromkreisverteiler. Es dürfen lediglich Fehlerstromschutzschalter, Leitungsschutzschalter oder FI/LS Schalter bis maximal 16 Ampere für drei Stromkreise je Kundenanlage eingebaut sein. Zum Beispiel dienen diese dann für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine oder Erzeugungsanlagen und dürfen maximal 6 Teilungseinheiten an Platz einnehmen.

Bei Zählerplätzen mit Dreipunktbefestigung ist ein Raum für Zusatzanwendungen vorzusehen. Dieser dient für die Aufnahme von Betriebsmitteln des Netz- oder Messstellenbetreibers. Zum Beispiel kann auch an dieser Position das Smart Meter Gateway eingebaut werden. Die Montage der Betriebsmittel erfolgt auf Hutschienen und eine Abschottung zu allen vier Seiten in IP 2X.

Verteilerfelder zur Unterbringung von kundeneigenen Schalt- und Steuergeräten werden seitlich vom Zählerplatz angeordnet.

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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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