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Neue Norm zur Brandbekämpfung

Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen

Eine Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Anlagenbetreiber ist in der Praxis unabdingbar. Maßnahmen zur Brandbekämpfung werden zwischen diesen beiden Parteien abgesprochen. Der Anlagenbetreiber gibt der Feuerwehr Aufklärung über besondere Gefährdungen und Schwierigkeiten, die bei Brandbekämpfung und bei technischer Hilfeleistung auftreten können.

Im Brandfall verständigen sich der Anlagenbetreiber und die Feuerwehr gegenseitig auf technische Hilfeleistungen. Vom Anlagenbetreiber beauftragte Personen haben sich der Feuerwehr erforderlichen Falls zur Verfügung zu stellen.

Beim Löscheinsatz können elektrische Anlagenteile geflutet werden und damit unter Spannung stehen. Diese Bereiche müssen rechtzeitig an sicherer Stelle frei- oder abgeschaltet werden. Sind elektrische Anlagen bereits überflutet, dürfen diese Bereiche nur nach festgestellter Spannungsfreiheit betreten werden. Der zuständige Netzbetreiber ist zu informieren. Der Netzbetreiber entscheidet dann über weitere Freischaltmaßnahmen.

Sind im Bereich der Einsatzstelle Zerstörungen der Niederspannungsanlage, hier besonders an Freileitungen eingetreten, müssen die betroffenen Leitungen spannungsfrei geschaltet werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, da der Isolationszustand durch die Brandeinwirkung beeinträchtigt sein wird. Dieser Zustand macht Löschmaßnahmen sehr schwierig.

Als Löschmittel können Wasser, Schaum, Pulver oder Kohlenstoffdioxid verwendet werden. Diese Löschmittel sind unter Beachtung der Eignung und eventueller Einsatzbeschränkung auszuwählen.

Zur Löschung von Bränden an unter Spannung stehender Teile müssen Mindestabstände zischen der Löschmittelaustrittsöffnung und dem unter Spannung stehenden Teil eingehalten werden. Bei einem Sprühstrahl beträgt dieser ca. 1 m und bei einem Vollstrahl 5 m bei Niederspannung. Bei einer Hochspannung beträgt der Abstand 5 m bei Sprüh- und 10 m bei Vollstrahl.

Sind den Einsatzkräften die anstehenden Spannungen und die örtlichen Verhältnisse unbekannt, dürfen die angegebenen Werte beim Einsatz von Strahlrohren zu den unter Spannung stehenden Teilen keinesfalls unterschritten werden. Im Zweifelsfall ist immer der größte Abstand einzuhalten.

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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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